Zuwendungen in Höhe von insgesamt 17 Millionen Euro konnte die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) als zuständige Bewilligungsstelle in diesem Jahr für Fördermaßnahmen nach der FRL Investitionen Teilhabe ausreichen. Die Fördermittel werden vom Freistaat Sachsen jährlich auf der Grundlage des § 10 Sächsisches Inklusionsgesetz bereitgestellt.
Sozialministerin Petra Köpping: „Wir müssen uns bewusst sein: Behinderungen können jeden treffen. Sie können mit steigendem Alter auftreten oder von Geburt an, plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt und selbstbestimmt an allen Bereichen des Lebens teilhaben und gleichberechtigte Chancen verwirklichen können. Das ist eine Daueraufgabe für uns.
Wir wollen und wir müssen uns gemeinsam dafür einsetzen, dass sie uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, ohne aufgrund von Barrieren benachteiligt zu werden. Mit der Fortsetzung der investiven Förderung zur Verbesserung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wurde dieses wichtige Anliegen der Staatsregierung fortgeführt. Denn es ist klar, Investitionen in die Barrierefreiheit nützen letztlich allen Menschen.“
Neben vielen kleineren und mittleren Vorhaben in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurden in diesem Jahr insbesondere drei Großprojekte bewilligt. So konnte die SAB für den Neubau einer Werkstatt für behinderte Menschen in Reichenbach eine Zuwendungssumme in Höhe von 6,9 Millionen Euro bewilligen.
Für den Umbau einer sozialtherapeutischen Wohnstätte in Wermsdorf wurde ein Zuschuss in Höhe von 2,1 Millionen Euro und für die Sanierung eines Gebäudes zur Schaffung eines neuen Förder- und Betreuungsbereichs in Dresden ein Zuschuss in Höhe von 1,3 Millionen Euro gewährt.
Weitere Mittel in Höhe von 3,8 Millionen Euro wurden im Rahmen des in der FRL Investitionen Teilhabe verankerten Investitionsprogramms „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ an die Landkreise und Kreisfreien Städte ausgereicht, die diese für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit an Eigentümer und Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Gebäuden weiterbewilligten.
Das Programm wurde in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal aufgelegt und auch in 2024 werden wieder 4 Millionen Euro für die Umsetzung des Lieblingsplätze-Programms bereitgestellt.
Für weitere investive Maßnahmen des barrierefreien Bauens, auch im Rahmen der Sonderförderung „Sachsen barrierefrei 2030“ wurden zusätzlich Fördermittel von rund 1 Million Euro durch die SAB bewilligt. Über das Sonderprogramm wurden gezielt Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlichen Grün- und Parkanlagen und auf öffentlichen Spielplätzen sowie die Schaffung zusätzlicher barrierefreier Sanitäranlagen im öffentlichen Raum gefördert.
Für das kommende Jahr 2024 hat der Freistaat Sachsen erneut Fördermittel in Höhe von 18,4 Millionen Euro für Bewilligungen nach der FRL Investitionen Teilhabe im Haushalt veranschlagt.
Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und Förderbedingungen können auf der Internetseite des Sozialministeriums unter https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/leistungen.html nachgelesen werden. Weitere Informationen zur Antragstellung über das Förderportal der SAB: https://www.sab.sachsen.de/investitionen-teilhabe.
Für eine Zuwendung aus dem Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ können sich Interessenten an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder die zuständige Kreisfreie Stadt wenden.
Hintergrund:
Zum 1. Januar 2023 trat die novellierte Richtlinie des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe) in Kraft. Mit der geänderten Förderrichtlinie sollte den geänderten gesellschaftlichen Bedarfen im Hinblick auf Barrierefreiheit und Teilhabe in Sachsen Rechnung getragen werden.
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