Heute haben sich Justizministerin Katja Meier und Innenminister Armin Schuster gemeinsam in den Zwickauer Justiz- und Polizeibehörden einen ersten Eindruck über die Arbeit mit der digitalen Strafakte verschafft. Beide betonten bei ihrem Besuch, dass die elektronische Aktenführung im Strafverfahren einen wichtigen Meilenstein für die Digitalisierung der sächsischen Ermittlungs- und Justizbehörden bedeutet, der seit 2019 zwischen Justiz und Polizei gemeinsam intensiv vorbereitet wurde.

Die nunmehr in den Zwickauer Behörden begonnene Pilotierung ist das Ergebnis einer intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit von sächsischer Polizei und Justiz. Die Einführung der elektronischen Strafakte in Sachsen ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung der Justiz- und Polizeiarbeit.

Justizministerin Katja Meier: „Die gemeinsame Pilotierung der digitalen Strafverfahrensakte von Justiz und Polizei ist erfolgreich in Zwickau angelaufen. Hierdurch wird zukünftig die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden erheblich einfacher gestaltet sein, sodass damit die Strafverfolgung in Sachsen insgesamt gestärkt wird.

Mit der Digitalisierung der Justiz schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen dafür, dass die sächsische Justiz auch in Zukunft zu den leistungsfähigsten in ganz Deutschland gehört. Mit Blick auf die Pilotierung der E-Strafverfahrensakte ist Sachsen unter den ostdeutschen Bundesländern führend. Ich bin sehr beeindruckt von der bisherigen hervorragenden Arbeit des ressort- und behördenübergreifend komplexen Projekts.

Mein Dank gilt allen Beteiligten und insbesondere den Mitarbeitenden in der Staatsanwaltschaft Zwickau und an den Amtsgerichten Zwickau und Hohenstein-Ernstthal, die hier so wichtige und intensive Pionierarbeit leisten. Die Digitalisierung der Justiz ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass wir gemeinsam den Digitalisierungsprozess Schritt für Schritt meistern und die Digitalisierung der Justiz in Sachsen zu einem Erfolg führen werden“

Innenminister Armin Schuster: „Mit der Einführung der elektronischen Akte sind wir deutschlandweit einer der Schrittmacher bei der Digitalisierung von Polizei und Justiz. Bereits die laufende Pilotierung zeigt, dass der digitale Aktenaustausch unter Beachtung höchster Sicherheitsstandards zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten funktioniert und dabei effizient, schnell und ressourcenschonend ist. Ich habe die Hoffnung, dass hierdurch auch die Verfahren insgesamt beschleunigt werden.

Die Digitalisierung über mehrere Behörden hinweg unter Beachtung der notwendigen Sicherheitsstandards ist nicht trivial. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Mitwirkenden, insbesondere den Kolleginnen und Kollegen der sächsischen Polizei, die durch ihr großes Engagement einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben, dass die Pilotierung in der Polizeidirektion Zwickau erfolgreich starten konnte.“

Hintergrund

Seit dem 6. September 2023 wurden die ersten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaft Zwickau sowie Richterinnen und Richter und Geschäftsstellen der Amtsgerichte Zwickau und Hohenstein-Ernstthal mit der elektronischen Strafakte ausgestattet.

Über die kommenden Monate hinweg erproben die sächsische Polizei und die sächsische Strafjustiz im Landgerichtsbezirk Zwickau gemeinsam in drei aufeinanderfolgenden Stufen die elektronische Akte in Strafsachen, bevor diese bis Ende 2025 flächendeckend an allen sächsischen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten sowie bei allen Polizeidienststellen eingeführt werden soll.

Nimmt die Polizei eine Strafanzeige auf oder erlangt die Polizei auf andere Weise Kenntnis über einen strafwürdigen Sachverhalt, legt sie eine elektronische Ermittlungsakte an. Diese elektronische Ermittlungsakte wird im Rahmen des durch moderne Verschlüsselungsverfahren gesicherten sog. elektronischen Rechtsverkehrs an die Staatsanwaltschaft übermittelt, welche die Akte ihrerseits als elektronische Strafakte weiterführt.

Im Falle der Anklage gelangt die elektronische Strafakte an das zuständige Strafgericht. Ordnet der Strafrichter dann polizeiliche Nachermittlungen an, beispielsweise die nochmalige Befragung eines Zeugen, „wandert“ die elektronische Strafakte wieder an die Polizei zurück.

In dem gemeinsam zwischen Polizei und Justiz abgestimmten Pilotprojekt ist die Polizeidirektion Zwickau in Vorleistung gegangen und hat bereits ab dem 19. Juli 2023 elektronische Ermittlungsvorgänge angelegt, die seit dem 6. September 2023 an die Staatsanwaltschaft Zwickau übermittelt werden. Auch den Strafverteidigern wird es zukünftig möglich sein, papierlos und schnell Einsicht in die Strafakten zu nehmen, während die Justiz weiterarbeiten kann.

In die erste Pilotierungsstufe eingebunden sind auch die Strafabteilungen beim Amtsgericht Zwickau und Hohenstein-Ernstthal, die bereits heute über eine besondere Sitzungssaalausstattung verfügen, die eine Hauptverhandlung im E-Akten-Betrieb erfordert.

Am 13. Oktober 2016 wurde das Projekt E-Verfahrensakte Justiz Sachsen eingesetzt, an dem alle Gerichtsbarkeiten und die Generalstaatsanwaltschaft, die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) und die Personalvertretungen aktiv beteiligt sind. Rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz bereiten – unter Einbeziehung der Personalvertretungen – die Umstellung auf die elektronische Aktenführung überwiegend mit einem Teil ihrer Arbeitskraft neben ihrer normalen Arbeit vor.

Derzeit arbeiten bereits rund 2.000 Beschäftigte in den sächsischen Gerichten mit digitalisierten Akten.

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