Schreckgespenst mit 15 Buchstaben? Behördendeutsch. Schachtelsätze, Substantivierungen, Passiv-Konstruktionen – niemand spricht so, Behörden schreiben so. Oberbürgermeister Burkhard Jung hat sich in einem Video an die Belegschaft der Verwaltung gewandt und für eine klare und verständliche Sprache gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern geworben.
„Oft sprechen wir viel zu fachlich-technisch und an den Menschen vorbei“, sagte Jung. Er appellierte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Adressaten – die Leipziger – in der Kommunikation nicht aus dem Blick zu verlieren.
Das Zentrum der städtischen Kommunikation ist die Homepage der Stadt www.leipzig.de. Mehr als 20.000 Seiten bieten den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zu Themen aller Lebensbereiche, von der Geburts- bis zur Sterbeurkunde, von der Einschulungsuntersuchung bis zur Baugenehmigung. Täglich werden rund 50 Seiten aktualisiert. Hierbei auf verständliche Sprache zu achten ist eine große Herausforderung; eine Sensibilisierung der Mitarbeiter ist ein erster Schritt. Künstliche Intelligenz kann ein nächster Schritt sein.
„Ich bin mir sicher, dass Sprachprogramme künftig helfen können, Informationen aufzubereiten, das beginnt bei der Formulierung der Internetseiten und endet nicht bei der Übersetzung von ‚Lichtsignalanlage‘ in ‚Ampel‘“, sagt Matthias Hasberg, Leiter des Referats Kommunikation.
Verständlichkeit und Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sind auch bei der geschlechtergerechten Sprache zentrale Themen. Auch hier steht Verständlichkeit und Lesbarkeit von Texten an erster Stelle; zur barrierefreien Kommunikation sind Behörden gesetzlich verpflichtet. Dabei gibt es auch sehr gute Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren, ohne Sternchen oder Doppelpunkt. Diese sind Hürden für die Lesbarkeit.
Die Stadtverwaltung verzichtet daher auf solche Sonderzeichen. Ein jetzt erschienener, neuer Leitfaden zeigt Beispiele einer geschlechtergerechten Sprache, die dennoch den Vorgaben der Barrierefreiheit und der geltenden Rechtschreibregeln genügt.
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