Am 14. und 16. November bleibt das Standesamt für spontane Urkundenanforderungen geschlossen. Bereits gebuchte Termine können jedoch wie vereinbart wahrgenommen werden. Auch der Online-Urkundenservice anhand der sogenannten eID-Funktion ist in dieser Zeit weiterhin möglich. Dabei wird eine unkomplizierte und schnelle Urkundenzustellung garantiert, innerhalb von 14 Arbeitstagen nachdem diese beantragt wurde.

Beide Tage im November werden genutzt, um den massiven Bearbeitungsrückstau abzuarbeiten. Dieser resultiert aus dem 3. Personenstandsrechtsänderungsgesetz, das vor einem Jahr in Kraft trat. Das Gesetz verpflichtet alle Standesämter in Deutschland dazu, rückwirkend die Urkunden der vergangenen 55 Jahre zu digitalisieren. Das betrifft etwa eine Millionen Datensätze.

Langfristig beschleunigt dies Prozesse innerhalb der Verwaltung sowie für Einwohnerinnen und Einwohner – etwa wenn vor einer Heirat Geburtsurkunden angefordert werden müssen. Zunächst ist dies jedoch mit erheblichem Mehraufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden.

Während der regulären Öffnungszeiten können Heiratswillige an beiden Tagen ihre Eheschließung anmelden. Dies ist ohne Termin möglich. Alle Informationen hierzu gibt es online unter www.leipzig.de/standesamt.

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