Auf ihrer Herbstkonferenz am 10. November haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder einstimmig in einer Resolution die terroristischen Terrorangriffe gegen den Staat Israel auf das Schärfste verurteilt.

Sie betonen in ihrer Resolution ausdrücklich, dass Deutschland aufgrund seiner historischen Verantwortung für die Schoa eine besondere Verpflichtung für den Schutz des jüdischen Lebens in Deutschland hat. Die Justizministerinnen und Justizminister bekräftigten ebenfalls, dass die Bekämpfung jedweden Antisemitismus ein dauerhaftes und wichtiges Anliegen der Justizministerkonferenz bleibt.

Der freiheitliche Rechtsstaat nimmt es nicht hin, wenn auf der Straße oder im digitalen Raum der Terror der Hamas gefeiert wird. Jede und jeder muss wissen: Die Justiz wird auf solche Taten angemessen reagieren, so die einstimmig verabschiedete Resolution der Justizministerinnen und der Justizminister.

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sind sich zudem darin einig, dass das Strafrecht den Gefährdungen des öffentlichen Friedens, die sich aus der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israels ergeben können, ausreichend Rechnung tragen muss. Sollten sich insbesondere in Ermittlungs- und Strafverfahren Schutzlücken im Hinblick auf das Existenzrecht Israels und den Schutz jüdischen Lebens, wie auch für den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland, offenbaren, werden sie schnellstmöglich gemeinsam mit dem Bundesminister der Justiz Vorschläge zur Behebung dieser Lücken erarbeiten.

Justizministerin Katja Meier: „Nie wieder ist jetzt. Wir werden Hass, Hetze, Bedrohungen gegen unsere jüdischen Mitbürger und Mitbürgerinnen oder sonstige Formen des Antisemitismus in unserer Gesellschaft nicht dulden. Aus unserer besonderen historischen Verantwortung für die Schoa erwächst der klare gesamtgesellschaftliche Auftrag für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland.“

Weitere wichtige Themen aus Sachsen auf der Herbstkonferenz waren:

Unser Rechtsstaat muss wehrhaft bleiben

Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und der Justizminister schlossen sich zudem einem gemeinsamen Vorstoß von Justizministerin Katja Meier, Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina und Thüringens Justizministerin Doreen Denstädt an, den Rechtsstaat für die Zukunft noch wehrhafter aufzustellen. Sie waren sich einig, dass die rechtsstaatliche Entwicklung in einigen europäischen Partnerländer Anlass zur Sorge gibt.

Vor diesem Hintergrund sprachen sich die Justizministerinnen und Justizminister dafür aus, dass vorbeugende Maßnahmen im Bundes- und Landesrecht zu prüfen sind, um ein Schwächung des Rechtsstaats zu verhindern. Hierzu werden die Länder unter Beteiligung des Bundesministers der Justiz eine Arbeitsgruppe einrichten, um entsprechende fachliche Grundlagen zu erarbeiten.

Justizministerin Katja Meier: »Ein wehrhafter Rechtstaat braucht einen effektiven gesetzlichen Rahmen. Wir sind an einigen Stellen noch nicht so gut gegen die Feinde unserer freiheitlich und demokratischen Rechtsordnung gewappnet, wie es für eine umfassende Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats notwendig wäre. Ich begrüße daher, dass wir hier als Länder gemeinsam mit dem Bund nun konkret analysieren werden, wie und wo wir hier den rechtlichen Rahmen ertüchtigen müssen. Wir sollten zum Beispiel erreichen, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene dasselbe verfassungsrechtliche Schutzniveau genießt.«

Verbesserter Opferschutz im Strafverfahren

Auf Sachsens Initiative kamen die Justizministerinnen und Justizminister überein, dass Opfer von Straftaten im Verlauf des Strafverfahrens besser informiert werden müssen. Für den derzeitigen teilweise langen Zeitraum zwischen Anzeigeerstattung und Hauptverhandlung oder verfahrensabschließender Entscheidung ist keine Mitteilungspflicht über den weiteren Verfahrensverlauf an die geschädigte vorgesehen ist.

Die Herbstkonferenz bittet daher den Bundesminister der Justiz, die Möglichkeiten der Intensivierung der Kommunikation mit geschädigten Personen durch die Ausweitung der antragsgebundenen Mitteilungspflichten auf relevante und belastbare Zwischenentscheidungen zu prüfen.

„Vertrauen in unsere Justiz setzt auch Transparenz über Verfahrensabläufe voraus. Daher begrüße ich, dass sich die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister meinem Vorschlag angeschlossen haben, Opfer von Straftaten über den weiteren Verfahrensablauf besser zu informieren“, so Katja Meier.

Stärkerer Schutz vor digitaler Gewalt

Justizministerin Katja Maier hat sich gemeinsam mit Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina erfolgreich für eine effektivere Bekämpfung der digitalen Gewalt eingesetzt. Die Justizministerinnen und Justizminister sprechen sich dafür aus, den Rechtsschutz für Betroffene von digitaler Gewalt einfacher zu gestalten.

Sie haben daher den Bundesminister der Justiz um eine Prüfung gebeten, ob richterrechtlich geprägte Besonderheiten des zivilrechtlichen Persönlichkeitsrechtsschutzes wie etwa das Abmahnerfordernis und die Dringlichkeitsfrist gesetzlich geregelt und für Betroffene leichter auffind- und anwendbar gestaltet werden können. Die Herbstkonferenz hat aufgrund der Initiative Hamburgs und Sachsens ebenso betont, dass das Gesetzgebungsverfahren für ein Gesetz gegen digitale Gewalt zügig vorangebracht und abgeschlossen wird.

Justizministerin Katja Meier: „Auch im digitalen Raum dürfen wir als Gesellschaft keine rechtsfreien Räume dulden. Digitale Gewalt, Hass und Hetze haben für die Betroffenen oft gravierende Folgen. Daher braucht es verlässliche und effektive gesetzliche Regelungen, die den Bürgerinnen und Bürgern wirksame Werkzeuge in die Hand geben, um gerichtlichen Schutz vor digitaler Gewalt zu erlangen.“

Die Resolution zum antisemitischen Terror gegen Israel und alle weiteren Beschlüsse der Konferenz der Justizministerinnen und der Justizminister werden auf folgender Website veröffentlicht: https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/index.php

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