CDU, Grüne und SPD in Sachsen haben finanzschwache Kommunen immer noch nicht von der Pflicht entbunden, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Dieses Ziel ist im Koalitionsvertrag verankert, der Vollzug nicht in Sicht – allen Ankündigungen zum Trotz. Die anderen Ost-Bundesländer und auch Bayern haben die Beiträge abgeschafft. Das fordert die Linksfraktion per Gesetzentwurf, zu dem der Innenausschuss heute Sachverständige hörte (Drucksache 7/14240). Dazu sagt Mirko Schultze, kommunalpolitischer Sprecher der Linksfraktion:
„Zum Ende der Wahlperiode wäre es ein Zeichen der Entlastung, wenn die Staatsregierung die Straßenausbaubeiträge per Gesetz abschaffte. Solange arme Kommunen verpflichtet sind, sie zu erheben, können etwa Rentnerinnen und Rentner in Finanznot geraten, die sich ein bescheidenes Eigenheim erarbeitet haben. Auch junge Familien, die sich den Eigentumserwerb gerade so leisten können, bekommen schnell Schwierigkeiten.
So lässt die CDU die Bevölkerung dafür haften, dass sie die Kommunen nicht ausreichend finanzieren will. Die wenigsten Menschen können vier- oder gar fünfstellige Summen aufbringen, wenn ihre Kommune Bauarbeiten an der anliegenden Straße in Rechnung stellt. Die Verkehrsinfrastruktur ist ein öffentliches Gut, für das alle Steuern zahlen – zumal alle Menschen eine Straße nutzen können und nicht nur diejenigen, die dort wohnen.
Der Verwaltungsaufwand, der für die Straßenausbaubeiträge anfällt, verschlingt ohnehin einen Großteil der Einnahmen. Den Ausgleich für die entfallenden Straßenausbaubeiträge hat der Freistaat den Kommunen zu erstatten. Betroffene, denen seit dem 1. Januar 2020 Straßenausbaubeiträge abverlangt worden sind, sollen unter bestimmten Voraussetzungen mittels eines Härtefallfonds entlastet werden. Der Thüringer Landtag behandelt derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf von LINKEN, SPD und Grünen.“
Lothar Blaschke, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer, erklärte in seiner Stellungnahme:
„Im Gegensatz zu der einmaligen Beitragserhebung für die erstmalige Herstellung einer Verkehrseinrichtung können Straßenausbaubeiträge regelmäßig, ohne zeitliche Begrenzung, erhoben werden. Generationsübergreifend drohen zum Teil hohe Beitragsforderungen, immer wieder und wieder, für eine Verkehrseinrichtung, die natürlich nicht im Besitz des Bürgers steht, keiner Maut unterliegt und ungefragt von jedermann nach Belieben genutzt werden kann.
Der Straßenausbau wird inzwischen in zehn Bundesländern komplett aus kommunalen- und Landesmitteln finanziert, ohne den Bürgern durch den angeblichen Vorteilsausgleich in die Tasche zu greifen, und das unabhängig von den politischen Farben der Regierungsfraktionen.“
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