Ab Januar 2024 können Kinderreisepässe in den Bürgerbüros nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Hintergrund der bundesweiten Neuregelung ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das zu Jahresbeginn in Kraft tritt.
Zwei Ausweisdokumente ersetzen bereits jetzt den Kinderreisepass: Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis – auch für Kinder. Bei Reisezielen außerhalb ist in der Regel ein Reisepass nötig. Für Menschen unter 24 Jahren kostet ein Personalausweis 22,80 Euro, der Reisepass 37,50 Euro. Beide Dokumente sind sechs Jahre lang gültig.
Sie können in den Bürgerbüros der Stadt jederzeit innerhalb der Öffnungszeiten beantragt werden. Hierbei müssen die Ausweisinhaber – also das jeweilige Kind – anwesend sein. Um Wartezeit zu sparen, kann für die Beantragung auch online ein Termin vereinbart werden. Nach etwa drei bis fünf Wochen können die Dokumente abgeholt werden. Weitere Hinweise gibt es online auf www.leipzig.de.
Kinderreisepässe haben aktuell eine kurze Gültigkeit, weil sie nicht über einen Chip verfügen und damit nur schwach vor Missbrauch geschützt sind. Sie werden, teilweise auch innerhalb der EU, nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Zudem ist mit der regelmäßigen Verlängerung oder der neuen Beantragung eines Kinderreisepasses ein hoher Aufwand bei Eltern und in der Verwaltung verbunden. Dies entfällt nun mit der bundesweiten Neuerung.
Weitere Informationen gibt es unter www.bmi.bund.de/reisepass.
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