Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Dem Beschluss vorausgegangen ist ein umfangreicher Beteiligungs- und Anhörungsprozess.
Staatsministerin Petra Köpping: „Die heutige Kabinettsentscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem Sächsischen Integrationsgesetz. Bundesweit haben erst sechs Bundesländer ein Integrationsgesetz – wir sind jenseits von Berlin das erste Land in Ostdeutschland. Damit senden wir ein starkes Signal an alle Integrationsakteure im Freistaat Sachsen, aber auch nach außen. Endlich werden Ankommen und Integration gesetzlich zusammengedacht.
Der Gesetzentwurf stärkt den Integrationsgedanken und schafft die dafür erforderlichen, belastbaren Strukturen. Er zielt darauf ab, die umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben für alle Menschen mit Migrationshintergrund zu ermöglichen, nicht nur für Geflüchtete! Gleichzeit verlangt der Gesetzentwurf auch eigene Integrationsleistungen, insbesondere Anstrengungen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
Der Gesetzentwurf steht für Vielfalt, Weltoffenheit und Modernität. Auch bei der Integration von Fach- und Arbeitskräften wird uns der Gesetzentwurf Rückenwind geben. Er verankert Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe mit einem hohen politischen Stellenwert und hebt die Integrationspolitik des Freistaates auf ein qualitativ höheres Niveau.“
Ziel des Gesetzes ist die Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund. Damit wird eine Rechtsgrundlage für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund geschaffen und die Integrationsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene verbessert. Es setzt den Rahmen für eine gelingende Integration im Freistaat Sachsen.
Das Gesetz beschreibt Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Freistaat sowie Landkreisen und Kreisfreien Städten. Die Staatsregierung fördert bereits die kommunale Integrationsarbeit als freiwillige Selbstverwaltungsangelegenheit der Landkreise und Kreisfreien Städte. Mit dem Gesetz wird das Sozialministerium ermächtigt, künftig Einzelheiten der Förderung per Rechtsverordnung zu regeln.
Dazu sollen zum Beispiel bei der Flüchtlingssozialarbeit die Voraussetzungen, die freie Träger erfüllen müssen, damit die Integrationsbehörden sie mit der Aufgabenerfüllung beauftragen können, oder die Grundqualifikationen des einzusetzenden Personals gehören.
Staatsministerin Köpping: „Schnellstmögliche Integration durch Ausbildung und Arbeit ist für mich der beste Weg. Eine gelungene Integration der Menschen mit Migrationshintergrund bietet Chancen für unser Land nicht nur in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht. Sie kann auch einen Beitrag zur Lösung grundlegender gesamtgesellschaftlicher Fragen, wie dem demografischen Wandel und Arbeitskräftemangel leisten. Zuwanderung ist daher für die weitere Entwicklung der sächsischen Gesellschaft von großer Bedeutung und liegt im ureigenen Interesse des Freistaates.“
Das Gesetz sortiert die Zuständigkeiten zwischen dem Freistaat und der kommunalen Ebene und ist ein klares Zeichen an Vereine und Verbände, dass aufgebaute Strukturen wie etwa die Psychosozialen Zentren und das Landessprachprogramm verstetigt werden sollen.
Um der herausgehobenen Bedeutung von Integration Rechnung zu tragen, soll der Sächsische Ausländerbeauftragte künftig zum Sächsischen Integrationsbeauftragten werden. Der Verantwortungsbereich wird explizit auf alle im Freistaat Sachsen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund erweitert und die Aufgabe der migrationsgesellschaftlichen Öffnung mitaufgenommen.
Zudem sieht der Gesetzentwurf die Stärkung migrationspolitischer Kompetenzen in den Behörden des Freistaates Sachsen durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen vor. Die Behörden des Freistaates sind dazu aufgefordert, bei der Personalgewinnung den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Bei entsprechenden Stellenausschreibungen soll darauf hingewiesen werden, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.
Die Staatsregierung legt dem Sächsischen Landtag zwei Jahre nach in Inkrafttreten des Gesetzes und sodann alle fünf Jahre einen Bericht zum Stand von Integration und Teilhabe vor. Die Landkreise sind künftig dazu angehalten, ein kommunales Integrationsmanagement einzuführen. Ein Bestandteil dessen ist die regelmäßige Erstellung eines kommunalen Integrations- und Teilhabeberichtes.
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