Ab Dienstag (28.11.) können Unternehmen, Kommunen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie weitere Akteure aus Sachsen Mittel nach der Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) beantragen. Bis Ende 2027 stehen insgesamt 243 Millionen Euro zur Verfügung. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Das Programm enthält im Antragsverfahren derzeit die Module „Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung“, „Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ sowie „Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels“. Zu einem weiteren Modul (Zukunftsfähige Energieversorgung) startet am 7. Dezember ein Aufrufverfahren.
Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther: „Nun kann es losgehen. Fast eine Viertelmilliarde Euro sind ein Turbo für Energiewende und Klimaschutz in Sachsen. Eine Förderung dieser Größe für dieses Thema gab es noch nicht im Freistaat. Und sie ist bitter nötig. Wir erleben die Klimakrise auch bei uns in aller Härte, mit Dürren, viel zu heißen Sommern, historisch geschädigten Wäldern.
Und auch die Energiewende ist dringlich. Deutschland und Sachsen müssen klimaneutral werden. Die Wirtschaft im Freistaat braucht regional erzeugten Grünstrom. Zudem wollen wir Energie- und Industrieland bleiben. Und wir wollen den Mehrwert der Energiewende in Sachsen ernten. Kurzum: Wir stellen für Sachsen 243 Millionen Euro bereit, für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen und Aktivitäten von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen. Denn hier werden Energiewende und Klimaschutz umgesetzt.“
Die wesentlichen Inhalte des Förderprogramms sind im Folgenden dargestellt.
Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
Gefördert werden können anwendungsorientierte und bevorzugt anwendungsnahe, vorwettbewerbliche Forschungsprojekte mit thematischen Schwerpunkten insbesondere auf Energieeffizienztechnologien und erneuerbare Energietechnologien, Klimaanpassung sowie Kreislaufwirtschaft. Begünstigte sind Hochschulen und nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen.
Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Gefördert werden können u. a. Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, nichtinvestive Maßnahmen insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung (inklusive Kommunales Energiemanagement – KEM – und European Energy Award – eea), investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben. Begünstigte sind zum Beispiel Kommunen, Unternehmen und Vereine. Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 50 und 80 Prozent.
Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Gefördert werden können Investitionen zur Anpassung an die Klimakrise wie beispielsweise Maßnahmen an Gebäuden oder zum Regenwasserrückhalt, nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen (in Form von kommunalem Klimamanagement), zur Analyse und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen, investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben. Begünstigte sind unter anderem Kommunen, KMU, Verbände und Vereine. Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 75 und 80 Prozent.
Das Modul Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF) wird zunächst ausschließlich als Aufrufverfahren umgesetzt. Gefördert werden können Investitionen zum Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich der Herstellung und Nutzung von grünen Gasen, Investitionen zum Ausbau von Energieinfrastruktur und entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen.
Hierbei können nur Projekte gefördert werden, die in der Gebietskulisse des europäischen Just Transition Fonds (JTF) liegen. Dies sind die Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig. Begünstigte sind vor allem Unternehmen, aber auch Kommunen und Zweckverbände. Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 80 Prozent.
Das Förderprogramm wird finanziert aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) der Europäischen Union und aus sächsischen Landesmitteln. Die Förderung kann in elektronischer Form bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) beantragt werden. Das Online-Formular und weitere Informationen zum Förderprogramm sind unter www.sab.sachsen.de – Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 abrufbar.
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