Am kommenden Montag findet im Agrarausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Überarbeitung der Düngegesetzgebung statt. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) spricht sich im Vorfeld in einer Stellungnahme dafür aus, die anstehende Anpassung nicht nur für eine einseitige Verschärfung des Ordnungsrechtes zu nutzen.
Es muss endlich auch der Grundstein dafür gelegt werden, dass Bäuerinnen und Bauern, die schon heute aktiv zur Reinhaltung von Wasser und Luft beitragen, hierfür auch entlohnt werden. Die ebenfalls anstehende Weiterentwicklung der GAP-Gesetzgebung bietet hierfür eine optimale Gelegenheit. Der niedersächsische Landwirt und AbL Bundesvorsitzende Martin Schulz kommentiert:
„Die bisherige Pauschalhaftung über die Roten Gebiete ist nicht verursachergerecht und lässt komplett außer Acht, dass viele Bäuerinnen und Bauern schon heute aktiven Grundwasserschutz betreiben. Die Überarbeitung der Stoffstrombilanzverordnung muss genutzt werden, um eine Alternative zu den Roten Gebieten zu schaffen um damit zu einer einzelbetrieblichen Betrachtung zu kommen. Die Stoffstrombilanz muss zudem mit einer Honorierung verbunden werden.
Das heißt, dass Betriebe mit besonders niedrigen Stickstoff- und Phosphor-Salden, deutlich unter der zulässigen Obergrenze der Düngegesetzgebung, diese auch entlohnt bekommen. Die AbL fordert Bundesminister Özdemir diesbezüglich auf, von der bisher vorgesehenen Einführung einer zusätzlichen Öko-Regelung für die Ausbringung von Gülle via Schleppschuh und Schlitztechnik abzusehen. Stattdessen ist eine Öko-Regelung für besonders niedrigen Stickstoff- und Phosphor-Salden einzuführen.“
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