Heute Morgen kam es in Hainichen beim Versuch der Überstellung eines Asylbewerbers nigerianischer Staatsangehörigkeit (33) entsprechend der Dublin III-Verordnung in die Niederlande zum Suizid. Beim Packen seiner persönlichen Gegenstände in der Wohnung in der Straße Ottendorfer Hang sprang dieser unvermittelt vom Balkon seines Zimmers im 5. Stock in rund 15 Meter Tiefe.
Einer der eingesetzten Polizeibeamten konnte den Mann während des Absprungs noch am Arm greifen, den tödlichen Sturz jedoch nicht verhindern. Trotz sofortig eingeleiteter medizinischer Maßnahmen erlag der Mann noch vor Ort seinen schweren Verletzungen. Hinweise auf psychische Erkrankungen des Verstorbenen lagen nicht vor.
Hintergrund:
Im Rahmen des Dublin-Verfahrens wird festgestellt, welcher EU-Mitgliedstaat zur Prüfung des gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Damit wird bezweckt, dass jeder Asylantrag, der auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gestellt wird, materiell-rechtlich nur durch einen Staat geprüft wird. Die Überstellung muss nach Zuständigkeitsfeststellung grundsätzlich binnen 6 Monaten erfolgen.
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