Seit 30 Jahren unterstützt die Sächsische Tierseuchenkasse (TSK) Tierhalter mit Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch anzeigepflichtige Tierseuchen, unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördert die Vorsorge zur Gesunderhaltung von Tierbeständen. Rund 57.000 Tierhalter sind bei der Kasse gemeldet.

Die Mitgliedschaft der Tierhalter bei der Tierseuchenkasse ist im Sinne der Seuchenbekämpfung und damit auch des Verbraucherschutzes verpflichtend. Die Tierseuchenkasse bietet gemeinsam mit dem Sozialministerium für verschiedene Tierarten und Krankheiten zahlreiche Tiergesundheitsprogramme an, in denen zum Beispiel Beihilfen zur Diagnostik oder zur Impfung angeboten werden. Sie führt regelmäßige Schulungen für Landwirte und niedergelassene Tierärzte durch.

Tierhalter können in ihren Beständen die Beratung durch die Tiergesundheitsdienste der Tierseuchenkasse, also von spezialisierten Tierärzten in Anspruch nehmen. So unterstützt die Tierseuchenkasse die Tierhalter umfassend bei der Seuchenprophylaxe und Früherkennung. In den 30 Jahren ihres Bestehens hat die Tierseuchenkasse insgesamt 12,7 Millionen Euro an Entschädigungen bei Tierverlusten im Tierseuchenfall gezahlt.

Bewilligt werden Entschädigungen bei unverschuldet erlittenem Verlust von Einzeltieren oder ganzen Beständen zum Beispiel durch Krankheiten wie Salmonellose der Rinder, Aviäre Influenza, Amerikanische Faulbrut der Bienen oder Koi-Herpesvirus-Infektion der Karpfen. Zudem wurden in den letzten 20 Jahren ca. 37 Millionen Euro für die Gesunderhaltung von Tierbeständen aufgewendet.

Sozialministerin Petra Köpping erklärt anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Tierseuchenkasse: „Diese Kasse ist eine starke Säule der Tierseuchenbekämpfung in Sachsen. Sie bietet eine versicherungsähnliche finanzielle Unterstützung, wenn der Amtstierarzt im Seuchenfall die Tötung von Tieren anordnen muss. Und sie sichert mit den Entschädigungen, dass die Betriebe trotz der Verluste wirtschaftlich weiterbestehen und einen Neuanfang schaffen können. Aber die Kasse wird nicht nur im Ernstfall tätig, sondern sorgt vorbeugend mit Beratungen und Informationen für gut überwachte, gesunde Tierbestände, die möglichst gar nicht erst krank werden. Das ist elementarer Tierschutz.“

Die Leistungen der TSK unterteilen sich in Pflichtleistungen nach gesetzliche Vorgaben wie Entschädigungen für Tierverluste im Seuchenfall und in freiwillige Leistungen wie Beihilfen. Die Höhe der Entschädigungen variiert entsprechend der jeweiligen Seuchensituation. So wurden im Jahr 2022 rund 76.000 Euro an Entschädigungen für Tierbestandsverluste durch Salmonellose der Rinder und Amerikanische Faulbrut der Bienen gezahlt.

Im Jahr 2021 waren es dagegen rund 660.000 Euro. Grund waren Seuchenausbrüche durch Geflügelpest, Salmonellose der Rinder sowie Koi-Herpesvirus-Infektion der Karpfen. Beihilfen werden im Rahmen einer Vielzahl von Programmen gewährt, an denen die Tierhalter freiwillig teilnehmen können.

In den Jahren 2021 und 2022 wurden für jeweils rund 1400 Anträge rund 550.000 Euro an Beihilfen gewährt. Zudem wickelt die Tierseuchenkasse aktuell im Auftrag des Sozialministeriums auch die Auszahlungen von Aufwandsentschädigungen für die Jägerschaft für die verstärkte Bejagung des Schwarzwildes zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest sowie die Probenahme zur Untersuchung aller erlegten oder verendet aufgefundener Wildschweine ab.

Bei der Tierseuchenkasse sind neben den Mitarbeitern der Verwaltung neun spezialisierte Tierärztinnen und Tierärzte in den Bereichen Rinder, Schweine, Schafe/ Ziegen, Pferde, Geflügel und Fische beschäftigt.

Zur Internetseite der Tierseuchenkasse: https://www.tsk-sachsen.de/

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