Am 4. Oktober 2023 jährte sich das islamistische Messerattentat auf zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen in der Nähe des Kulturpalastes in Dresden zum dritten Mal. Eines der Opfer erlitt tödliche Verletzungen und verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Das zweite Tatopfer wurde schwer verletzt. Zahlreiche Menschen erlebten den Anschlag mit. Die Opferbeauftragten von Bund, Sachsen und Nordrhein-Westfalen arbeiten eng zusammen. Insbesondere vermitteln sie psychologische, soziale und praktische Hilfen.
Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Pascal Kober, MdB: „Das islamistische Attentat in Dresden vor drei Jahren hat furchtbares Leid angerichtet und tiefe Wunden hinterlassen. Zwei Menschen wurden aus dem Nichts heraus heimtückisch angegriffen – einer der beiden Männer hat durch diesen schrecklichen Angriff sein Leben verloren; sein Begleiter wurde lebensgefährlich verletzt.
Jähren sich solche Ereignisse, ist dies für Betroffene oft besonders schmerzhaft. Heute erinnern wir an den Getöteten. In Gedanken sind wir bei dem Schwerverletzten und den Hinterbliebenen. Wir danken jenen, die erste Hilfe leisteten. Wir bieten Ihnen auch weiterhin unsere volle Unterstützung an.
Solche erschütternden Taten richten sich gegen unsere offene, vielfältige und freie Gesellschaft. Extremistischen Überzeugungen, welche im schlimmsten Fall in blinde Gewalt münden, die wahllos jeden treffen kann, müssen wir uns von Anfang an entschieden entgegenstellen. Denn klar ist: Hass und Intoleranz haben keinen Platz in unserem Land.“
Die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung, Iris Kloppich: „Die Erinnerung an die feige Messerattacke auf zwei Besucher unserer Stadt versetzt uns stets erneut in Erschütterung und tiefe Betroffenheit.
Das gegen die Grundwerte unserer freien Gesellschaft gerichtete Attentat darf niemals vergessen werden. Es mahnt uns zur Wachsamkeit gegenüber allen fanatischen Eiferern, die ihre Ziele ohne Rücksicht auf das Leben oder die Gesundheit anderer Menschen verfolgen und unsere freiheitliche Gesellschaft mit Terror und Gewalt verunsichern und erschüttern wollen.
Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst. Die Erinnerung an solche Taten und das Gedenken an die Opfer sind Teil des öffentlichen Gedächtnisses im Freistaat Sachsen geworden. Dies fortzuentwickeln und den Opfern und Betroffenen bei der Bewältigung solcher Taten beizustehen, ist Versprechen und Verpflichtung des Freistaates Sachsen.“
Die Opferschutzbeauftragten Nordrhein-Westfalen, Barbara Havliza: „Das feige Attentat gegen arglose Besucher der Stadt Dresden ist traurig und tragisch und zutiefst erschütternd. Dies gilt in besonderem Maße für die Opfer und für die Hinterbliebenen. Solche sinnlosen Taten sind weder zu verstehen noch dürfen sie jemals vergessen werden. Zugleich müssen sie uns allen eine ständige Warnung vor terroristischer Gewalt sein, die ohne Rücksicht auf Leben und Werte Menschen trifft und vernichtet.
Sich solcher Taten zu erinnern und der Opfer zu gedenken ist für das Land Nordrhein-Westfalen Bedürfnis und Verpflichtung zugleich. Wir stehen fest an der Seite der Betroffenen.“
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