Wer bei Zalando bestellt und nicht fristgemäß zahlt, bekommt mit der zweiten Mahnung 5,30 Euro Mahngebühren per E-Mail aufs Auge gedrückt. Viele zahlen diesen Betrag, schließlich haben sie die Zahlungsfrist versäumt und vertrauen darauf, dass sich einer der größten europäischen Versandhändler an geltendes Recht hält.
Rechtswidrige Mahngebühren
„Wir halten diese Gebühren für unzulässig“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Zum einen gibt es keine Regelungen in den AGB von Zalando, zum anderen dürfen nach der Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. Und die sind bei E-Mail-Mahnungen verschwindend gering.“
Aufruf zur gemeinsamen Klage
Deshalb nutzt die Verbraucherzentrale Sachsen die am Freitag in Kraft getretene neue Sammelklage, um die unzulässigen Mahngebühren von Zalando zurück zu holen. Wer sich der Klage direkt in der ersten Phase anschließen möchte, muss lediglich nachweisen, dass die Mahngebühren erhoben und gezahlt wurden. Das geht unkompliziert per PDF-Datei über ein Online-Formular der Verbraucherzentrale Sachsen.
In der zweiten Phase, nach Einreichung der Klage, können sich alle Interessierten anschließen. Die Beteiligung an der neuen Sammelklage ist für alle Betroffenen kostenfrei, weil Risiko und Kosten die Verbraucherzentrale Sachsen übernimmt.
Schärferes Schwert als die Musterklage
Die neue Sammelklage nach EU-Verbandsklagerichtlinie ist ein wirkungsvolles Instrument, mit dem erstmals das Einklagen des Geldes für alle Betroffenen möglich wird. Das war mit der bisherigen Musterfeststellungsklage nicht möglich. „Bemerkenswert ist, dass auch nach dem Ende der mündlichen Verhandlung noch drei Wochen lang der Anschluss an die Klage möglich ist“, lobt Jurist Hummel.
Massenschäden abwenden
Oft kommen Unternehmen mit ihrer rechtswidrigen Praxis durch, denn Verbraucher*innen streiten sich vor Gericht in der Regel nicht um 5,30 Euro. Doch Zalando wickelte nach eigenen Angaben im Jahr 2022 mehr als 261 Millionen Bestellungen ab, bei denen sicherlich einige Mahnungen zusammenkommen.
„Wer als seriöser Anbieter am Markt agieren will und ein erfolgreiches Geschäftsmodell betreibt, kann es sich nicht erlauben, die eigenen Kundinnen und Kunden massenhaft gesetzeswidrig zu schädigen. Auch nicht durch Kleinstbeträge“, sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen und hofft, mit diesem und weiteren Verfahren unzulässige Praktiken dauerhaft unterbinden zu können.
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