Das sächsische Kabinett hat gestern den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen“ beschlossen. Dazu erklärt Anna Gorskih, Sprecherin für Hochschulpolitik:
„Seit Jahren setzten wir uns dafür ein, dass die Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule weiterentwickelt wird. Der vorgelegte Gesetzentwurf muss jedoch sehr kritisch geprüft werden: Auch an einer Dualen Hochschule müssen die Rechte der Studierenden gewahrt sein. Eine Anwesenheitspflicht einzuführen gehört nicht dazu.
Den Einfluss, den die Praxispartner, also Unternehmen und Institutionen, laut Gesetzentwurf in den Hochschulgremien bekommen sollen, sehen wir als problematisch an, da dieser die Freiheit von Lehre und Forschung gefährdet.
Wir werden uns in der Beratung des Gesetzentwurfs im sächsischen Parlament für gute Arbeitsbedingungen für die Dualstudierenden einsetzen, vor allem für eine Mindestvergütung. Wie die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zeigt, ist die Höhe der Vergütung sehr unterschiedlich.
Einige Praxispartner zahlen so wenig, dass Studierende unter dem Existenzminimum verbleiben. Bildung aber muss soziale Ungerechtigkeit abbauen und nicht weiter verstetigen. Wir werden uns für gute Studien- und Arbeitsbedingungen an der zukünftigen Dualen Hochschule Sachsen einsetzen.“
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