Mit dem ESF-Förderprogramm „Schritt für Schritt“ zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von langzeitarbeitslosen Männern und Frauen werden bei besonders arbeitsmarktfernen Personen durch eine intensive und individuelle Begleitung beschäftigungsbezogene Hemmnisse abgebaut und die Eigenmotivation gestärkt. Mittlerweile ist dieses Programm zu einer festen Größe in der arbeitsmarktbezogenen Förderung geworden.

Das Sozialministerium fördert in der aktuellen ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 nun erneut „Schritt für Schritt“ Vorhaben über die ESF Plus-Richtlinie. Ab sofort können Träger ihren Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bis zum 15.10.2023 einreichen. Für das Förderprogramm „Schritt für Schritt“ stehen rund fünf Millionen Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent.

Sozialministerin Köpping betont: „Langzeitarbeitslose Menschen brauchen unsere besondere Unterstützung. Mit der Förderung von „Schritt für Schritt“ Vorhaben möchten wir die Integrationschancen besonders von langzeitarbeitslosen Menschen effektiv verbessern. Mit individuellen Unterstützungsangeboten werden für die Teilnehmenden passgenaue Perspektiven auf Beschäftigung und soziale Teilhabe eröffnet.

Ihnen soll das Erfahren und Erleben der eigenen Leistungsfähigkeit wieder ermöglicht werden. Sie sollen in der praktischen Tätigkeit Ermutigung erfahren, eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten einzubringen und mit sozialpädagogischer Unterstützung nach Möglichkeit ‚Schritt für Schritt‘ die Arbeitslosigkeit verlassen. So fördern wir auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Weitere Informationen:

Der Förderbaustein „Schritt für Schritt“, der nähere Informationen zur Förderung gibt, ist ab sofort auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank abrufbar: https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-des-sms-f%C3%B6rderung-von-besch%C3%A4ftigungschancen-besch%C3%A4ftigung-und-sozialer-integration-schritt-f%C3%BCr-schritt

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar