Der Sächsische Landtag hat heute (20. September 2023) dem 4. Medienänderungsstaatsvertrag zugestimmt.

Beim 4. Medienänderungsstaatsvertrag handelt es sich um ein umfangreiches Paket von Compliance-Maßnahmen, auf das sich die Regierungen der Länder als Reaktion auf die Vorfälle beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) verständigt haben.

Medienminister Oliver Schenk: „Mit der Zustimmung des Sächsischen Landtags zum 4. Medienänderungsstaatsvertrag setzt Sachsen ein deutliches Zeichen für mehr Transparenz und Kontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“

Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag verpflichtet ARD, ZDF und Deutschlandradio unter anderem zur Offenlegung ihrer Organisationsstruktur einschließlich der Zusammensetzung der Gremien und ihrer Ausschüsse sowie aller Satzungen, Richtlinien und Geschäftsordnungen.

Bezüge, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile, die ihre jeweiligen Intendanten und Direktoren erzielen, sind, sofern sie nicht einer Abführungspflicht unterliegen, ebenfalls zu veröffentlichen. Daneben ist in den Anstalten eine unabhängige Compliance-Stelle einzurichten, die regelmäßig an den Intendanten sowie an den Verwaltungsrat zu berichten hat. Eine Ombudsperson als Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen ist neben einer Stärkung der Arbeitsfähigkeit der Aufsichtsgremien der Anstalten ein weiterer Baustein zur Bekämpfung regelwidriger Verflechtungen.

Medienminister Schenk sagte im Sächsischen Landtag: „Mir ist es wichtig zu betonen, dass viele dieser Punkte bereits etablierte Compliance-Praxis beim Mitteldeutschen Rundfunk sind. Der MDR diente damit bisher anderen Anstalten bereits als ‚Blaupause‘. Aber was gut ist, kann man besser machen. Das heißt in diesem Fall: künftig gibt es einheitliche Anforderungen für alle Anstalten. Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, Transparenz und Verantwortlichkeit im von ihnen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken.“

Stimmen alle Länder dem Staatsvertrag zu und werden die entsprechenden Ratifikationsurkunden bis zum 31. Dezember 2023 beim Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hinterlegt, kann er wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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