Am Dienstag (26.9.) hat Sachsens Kabinett den Entwurf des Sächsischen Agrarstrukturgesetzes und des Sächsischen Höfegesetzes in den Landtag verabschiedet und damit zwei zentrale Teile des Sächsischen Agrarstrukturpakets ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Der Handlungsbedarf für unsere Landwirtschaft ist groß. Immer mehr Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen stehen vorm Generationswechsel. Betriebsübergaben innerhalb der Familie werden immer herausfordernder. Zugleich drängen immer mehr Investoren und Kapitalmarktakteure auf den Bodenmarkt und treiben die Preise für Kauf und Pacht landwirtschaftlicher Fläche in die Höhe.
Die Preise in Sachsen haben sich seit 2009 so gut wie vervierfacht. Einheimische Landwirtinnen und Landwirte können da nicht mehr mithalten. Wir brauchen aber eine starke, vor Ort verwurzelte Landwirtschaft und sichere Einkommensperspektiven für die Landwirtinnen und Landwirte. Denn das stärkt die ländlichen Räume und die Branche, die damit mehr zum Klimaschutz, zum Erhalt der Artenvielfalt, zum Umwelt- und Tierschutz beitragen kann.
Auch muss unser Ernährungssystem regionaler und krisenfester werden. Deshalb haben wir jetzt das Agrarstrukturpaket für Sachsen auf den Weg gebracht. Landgrabbing verhindern, den Erhalt von Betrieben im Erbfall sichern, Hofnachfolgen und Neugründungen fördern, die vielfältige Agrarstruktur in Sachsen erhalten, die Zukunftsfähigkeit der sächsischen Landwirtschaft sichern – das sind die Ziele unseres Pakets und der zwei Gesetze, die wir jetzt an den Landtag übergeben haben. Mit dem Agrarstrukturpaket setzen wir einen wichtigen Teil des Koalitionsvertrags um.“
Das Agrarstrukturpaket besteht aus der im September 2021 auf den Weg gebrachten Förderrichtlinie Existenzgründung und Hofnachfolgen, aus dem Agrarstrukturgesetz und dem Sächsischen Höfegesetz.
Kernanliegen des Sächsischen Höfegesetzes ist es, im Erbfall die Fortführung von landwirtschaftlichen Betrieben zu sichern. Mit dem Gesetz soll der geschlossene Übergang von landwirtschaftlichen Familienbetrieben auf nur eine Erbin oder einen Erben, den sogenannten Hoferben, erleichtert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass land- oder forstwirtschaftliche Betriebe als Ganzes in einer Hand bleiben und nicht zerschlagen oder verkleinert werden müssen.
Im Gegenzug werden die Miterbinnen und Miterben, die sogenannten weichenden Erben, durch Zahlungen abgefunden. Der Vollzug der beabsichtigten Regelungen wird von den Landwirtschaftsgerichten durchgeführt. So sollen die Voraussetzungen für eine wirtschaftlich stabile und dauerhafte Hofübergabe an die nachfolgende Generation geschaffen werden. Der Freistaat Sachsen folgt damit anderen Bundesländern, in denen bereits seit Langem entsprechende Regelungen bestehen.
Mit dem Agrarstrukturgesetz sollen regional ansässige Landwirtinnen und Landwirte soweit EU- und verfassungsrechtlich möglich im Grundstücksverkehr bevorzugt werden. Darüber hinaus werden Landwirtinnen und Landwirte bei Kauf und Pacht landwirtschaftlicher Flächen vor Landgrabbing und spekulativ überhöhten Marktpreisen geschützt. Ein wesentliches Anliegen ist es zudem, den Zugriff auf Landwirtschaftsflächen (Eigentum und Pacht) „in einer Hand“ auf ein verträgliches Maß zu beschränken.
Damit kann der Einfluss einzelner Marktteilnehmer begrenzt werden. Allerdings sollen Anteilserwerbe („share deals“) nicht grundsätzlich unterbunden werden. Auf Grund der sächsischen Agrarstruktur, innerhalb derer ein großer Teil der Betriebe als juristische Person oder Personengesellschaft betrieben wird, ist eine Betriebsnachfolge nur über Anteilsübertragungen möglich. Dem trägt der Gesetzentwurf genauso Rechnung wie dem Bestandsschutz für existierende Betriebe.
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