Das sächsische Kabinett hat Ende April mit der „Förderrichtlinie Akzeleratoren“ ein einzigartiges Angebot zur Stärkung der Gründerlandschaft in Sachsen beschlossen. Dafür stehen bis 2027 rund 30 Millionen Euro zur Verfügung – davon 25 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 5,3 Millionen Euro aus Landesmitteln.

„Nun starten wir unseren Aufruf zum Aufbau und Betrieb von voraussichtlich drei neuen Akzeleratoren. Ich bin gespannt auf die eingereichten Konzepte“, so der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig.

Akzeleratoren sind Einrichtungen, die Start-ups für drei bis zwölf Monate in sogenannte Start-up-Klassen aufnehmen, ihnen Büroräume, technische Infrastruktur und strukturierte Schulungsmaßnahmen sowie eine intensive Betreuung durch Mentoren anbieten.

Das im Silicon Valley (Kalifornien) entwickelte Konzept des Akzelerators hat in den vergangenen Jahren auch in Europa stark Verbreitung gefunden. Gut 84 Prozent der deutschen Akzeleratoren wurden 2018 von etablierten privaten Unternehmen betrieben. In Sachsen ist es bisher nur wenigen Einrichtungen gelungen, ein wirtschaftlich tragfähiges Akzeleratoren-Programm aufzubauen.

„Genau solche Strukturen brauchen wir auch bei uns in Sachsen“, so der Minister weiter. „Gerade in der Gründungsphase sind die Risiken hoch und können durch eine professionelle Begleitung und Unterstützung erheblich reduziert werden.“

Das Programm besteht aus drei Modulen. Modul 1 ermöglicht den Aufbau von voraussichtlich bis zu drei neuen Akzeleratoren in Sachsen. Über den heute gestarteten Projektaufruf wird interessierten zukünftigen Betreibern von Akzeleratoren die Möglichkeit gegeben, ihre Konzepte vorzulegen. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2023.

Die Konzepte sind über das Onlineportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen und werden anschließend durch ein Gremium bewertet. Im Modul 1 beträgt die maximale Zuwendung 900.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent.

Modul 2 unterstützt bestehende Akzeleratoren, während Modul 3 eine Anlaufbeihilfe für Start-ups in den geförderten Akzeleratoren ermöglicht. Anträge für Modul 2 oder Modul 3 können fortlaufend bei der SAB eingereicht werden. Die Antragstellung ist demnächst möglich. Nähere Informationen dazu folgen auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank.


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