Die Landesdirektion Sachsen hat das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Entwicklung und Betrieb eines Kupferbergwerkes in der Lausitz“ des Unternehmens „Kupferschiefer Lausitz GmbH“ (KSL) für das Gebiet des Freistaates Sachsen eröffnet.
„Im Raumordnungsverfahren wird geprüft, ob das Bergwerk mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt oder in Übereinstimmung gebracht werden kann. Transparenz und Bürgerbeteiligung sind dabei ganz wichtige Aspekte. Alle Bürgerinnen und Bürger haben deshalb ab sofort die Möglichkeit, Einblick in die Antragsunterlagen zu nehmen und mögliche Bedenken und Hinweise zum Projekt an mein Haus zu richten.“ informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
„Das Raumordnungsverfahren ist dem eigentlichen Genehmigungsverfahren – dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren – vorgeschaltet. Es bildet die Grundlage für die weitere Planung.“ ordnet die Präsidentin das Verfahren ein.
Die KSL plant die Errichtung und den Betrieb eines Kupferbergwerkes an der Landesgrenze zwischen Brandenburg und Sachsen. Der Abbau ist in den beiden Bewilligungsfeldern „Schleife B“ in Sachsen und „Spremberg-Graustein B“ in Brandenburg vorgesehen. Geplant ist eine jährliche Förderung von mindestens 5 Millionen Tonnen Kupfererz.
Zu dem Vorhaben gehören Erzaufbereitungs- und Tagesanlagen am Standort Spremberg sowie Ver- und Entsorgungsleitungen, Anlagen zur Aufbereitung und Einleitung von Gruben- und Sümpfungswasser und eine Mineralstoffverwahrung für die Aufbereitungsrückstände.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens liegen die Pläne und Antragsunterlagen vom 18. August bis 29. September 2023 in den Gemeinden Schleife und Spreetal sowie der Stadt Weißwasser öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus werden die für die raumordnerische Bewertung erforderlichen Unterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen bereitgestellt. Diese finden sich im Bekanntmachungsportal, Rubrik Infrastruktur/Raumordnung unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung.
Fachgutachten zur Hydrogeologie, zur Umweltverträglichkeit, zu Schall- und Staubimmissionen, zu Bergbau- und Klimafolgen sowie zum Mineralstoffmanagement können zudem auf der Internetseite der GICON-Gruppe unter der Adresse https://www.gicon-consult.de/Kupferbergwerk_Spremberg_Sachsen eingesehen werden.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bis zum 6. Oktober 2023 Stellungnahmen, Anregungen, Bedenken und Hinweise zur Bewertung der Raumverträglichkeit des Vorhabens vorzubringen. Dies kann schriftlich per E-Mail an raumordnung@lds.sachsen.de (Betreff: „Stellungnahme zum ROV Kupfer“) oder per Post an die Landesdirektion Sachsen, Referat 34, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, erfolgen.
Alternativ können Stellungnahmen, Hinweise, Anregungen und Bedenken auch mündlich vorgebracht werden. Dafür wird um einen Terminvorschlag per Mail an raumordnung@lds.sachsen.de gebeten.
Da das geplante Kupferbergwerk räumlich Sachsen und Brandenburg betrifft, sind in beiden Bundesländern Raumordnungsverfahren erforderlich. Das Verfahren in Brandenburg wurde bereits im März 2023 eröffnet.
Keine Kommentare bisher