Die Linksfraktion hat heute einen Entwurf für ein „Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Freistaat Sachsen“ in den Landtag eingebracht. Das Ziel ist, die in den §§ 26 ff. des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) festgehaltene und seit 30 Jahren geltende Beitragsform zum 1. Januar 2024 abzuschaffen
Dazu Mirko Schultze, kommunalpolitischer Sprecher der Linksfraktion:
Die im SächsKAG den Gemeinden eingeräumte Ermächtigung, zur Deckung des Aufwands für die Anschaffung, Herstellung oder den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge für Grundstücke zu erheben, denen durch die Verkehrsanlage Vorteile zuwachsen, soll – wie inzwischen in allen anderen ostdeutschen Bundesländern auch – ersatzlos gestrichen werden. Dies auch deshalb, weil der dem Grundstück erwachsende tatsächliche Vorteil weder objektiv nachweisbar noch darstellbar ist.
Für die öffentliche Aufgabe der Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur werden bereits Steuern erhoben. Menschen erneut finanziell mit vier- oder fünfstelligen Summen für Arbeiten an öffentlichen Verkehrswegen zu belasten, ist nicht zu akzeptieren.
Den Ausgleich für die entfallenden Straßenausbaubeiträge hat der Freistaat den Kommunen zu erstatten. Zum nahen Ende der Wahlperiode wäre das ein Zeichen der Entlastung für die Betroffenen im Freistaat.“
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