Der Freistaat unterstützt mit seinem Landesprogramm Demografie auch künftig Kommunen, Vereine, Verbände und weitere Akteure. Bis zum 2. Oktober 2023 können Interessierte bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eine Förderung für neue Projekte beantragen, die 2024 starten sollen.

Staatskanzleichef Oliver Schenk betonte: „Die demografisch bedingten Veränderungen sind in vielen Lebensbereichen spürbar. Mit unserem Demografie-Landesprogramm unterstützen wir vor Ort all jene, die sich engagieren und die mit ihren Ideen den demografischen Wandel aktiv mitgestalten wollen. Ich freue mich auf eine rege Beteiligung und viele interessante Beiträge und Lösungsansätze.“

Die demografische Entwicklung verläuft auch in Sachsen regional unterschiedlich. Insbesondere die ländlichen Räume sind vom Rückgang der Bevölkerungszahl, Überalterung und einer Verschiebung der Altersstruktur betroffen. Bereits seit 2007 unterstützt der Freistaat mit dem Landesprogramm Akteure vor Ort dabei, innovative Wege zur Gestaltung der demografischen Entwicklung zu erproben und umzusetzen. Sachsenweit wurden seither rund 250 Projekte mit insgesamt mehr als zehn Millionen Euro gefördert und auf den Weg gebracht.

Besonderes Augenmerk der Förderung liegt auf innovativen, übertragbaren, generationenübergreifenden und bürgerschaftlichen Ansätzen, auf Strategieentwicklung, Vernetzung und Kommunikation.

Antragsunterlagen und weitere Informationen sind zu finden auf den Internetseiten der SAB unter https://www.sab.sachsen.de/demografie

Weitere Hinweise:

Zu jedem geförderten Vorhaben wird nach Bewilligung eine Internetseite erstellt. So werden bereits geförderte Projekte vorgestellt unter https://demografie.sachsen.de

Antragsteller können sich zu inhaltlichen Fragen bei der Antragstellung in der Sächsischen Staatskanzlei gerne beraten lassen (unter den Telefonnummern 0351 564-10426 und 0351 564-10461) oder eine E-Mail mit der Projektskizze senden an das E-Mail-Postfach demografie@sk.sachsen.de.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird empfohlen, den Beginn des geplanten Projekts nicht vor dem 1. März 2024 festzulegen. Dies sollte bereits bei der Antragstellung berücksichtigt werden.

Die Mittel für die Projektförderung werden auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

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