Die Landesdirektion Sachsen hat seit Beginn der Corona-Pandemie 300.973 Anträge auf Corona-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bearbeitet und über 221 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen ausgezahlt. Insgesamt wurden bisher 342.528 Anträge gestellt.
„Mit gut 300.000 abschließend bearbeiteten Anträgen hat das Corona-Entschädigungsteam meines Hauses fast 90 Prozent des derzeitigen Antragsvolumens bewältigt. Mit dieser Zahl ist wieder ein wichtiger Meilenstein erreicht. Dieses Ergebnis wurde möglich, weil wir konsequent auf eine vollständige Digitalisierung des Antragsverfahrens gesetzt haben.
Darüber hinaus haben wir uns für eine Teilautomatisierung in der Bearbeitung entschieden, mit der es möglich war, das Verfahren bei fast der Hälfte der zu bearbeitenden Anträge nochmals erheblich zu beschleunigen“, erklärt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
„Obwohl in Sachsen bereits seit Februar dieses Jahres keine Corona-Quarantänepflicht mehr besteht, gehen bei uns im Durchschnitt immer noch 100 Anträge pro Tag ein“, so Kraushaar weiter. „Wir werden alles daransetzen, auch die noch vorhandenen Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.“
Dafür arbeitet das Corona-Entschädigungsteam der Landesdirektion Sachsen, das rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählt, die aktuell noch offenen 41.555 Anträge chronologisch nach Eingangsdatum ab.
Kraushaar weiter: „Es ist mir wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass Antragssteller – sollten sie wegen der ausstehenden Entschädigungszahlungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten – die Möglichkeit haben, bei der Landesdirektion Sachsen eine beschleunigte Bearbeitung zu veranlassen. Diese Härtefallregelung ist den Unternehmen durch die Informationen der Kammern und Berufsverbände bekannt“.
Hintergrund:
Die Bewilligung von Entschädigungen wegen quarantänebedingtem Verdienstausfall gehörte auch vor der Corona-Pandemie zum Aufgabengebiet der Landesdirektion Sachsen. Allerdings konnte diese Aufgabe vor Ausbruch der Pandemie durch den Bruchteil einer Vollzeitstelle erledigt werden.
Aufgrund der rasant wachsenden Antragszahlen nach Pandemie-Ausbruch wurden bereits ab Frühjahr 2020 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Fachbereichen der Landesdirektion Sachsen sowie später auch aus anderen Behörden des Freistaates Sachsen zur Verstärkung eingesetzt sowie zusätzliches Personal befristet eingestellt. Diese Verstärkung dauert – jedenfalls zum Teil – bis heute an.
Die Webseite der Landesdirektion Sachsen informiert weiterhin aktuell über die Bewilligung von Entschädigungsleistungen wegen Verdienstausfalls aufgrund von angeordneten Quarantänemaßnahmen.
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