Der Freistaat Sachsen unterstützt in diesem Jahr bereits in 1 000 Fällen bei der Anpassung von Wohnraum. Den Bescheid aus dem entsprechenden Förderprogramm hat Staatsminister Thomas Schmidt am 17. August 2023 an Christine Neuhauser aus Hainichen übergeben. Das Badezimmer im Haus der 81-Jährigen muss für sie wegen einer eingetretenen Mobilitätseinschränkung dringend umgebaut werden. Möglich wird das jetzt mit einem Zuschuss des Freistaates Sachsen.
„Ich bin froh, dass wir Menschen wie Frau Neuhauser ein auf sie zugeschnittenes Angebot machen und ihr damit das Leben im eigenen Zuhause ein ganzes Stück erleichtern können“, so der für Bauen und Wohnen zuständige sächsische Staatsminister.
Seit Juli 2017 stellt der Freistaat Sachsen für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohnungen bzw. Wohnhäusern über das landeseigene Förderprogramm »Wohnraumanpassung« Mittel zur Verfügung. Dieser Zuschuss kann bis zu 80 Prozent, maximal 8 000 Euro, bei Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern sogar maximal 20 000 Euro betragen.
Über 1 500 Haushalte profitieren inzwischen jährlich von dieser Förderung – Tendenz steigend. Bisher konnten insgesamt fast 7 000 Anträge im Umfang von über 45 Millionen Euro bewilligt werden, davon allein in diesem Jahr bereits 1 000 Bewilligungen in Höhe von rund 7 Millionen Euro. Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen insgesamt 28 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.
„Die Richtlinie ‚Wohnraumanpassung‘ ist eine wichtige Hilfe für die selbstbestimmte Lebensführung von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen. Dieses Förderprogramm entfaltet seine Wirkung direkt bei den betroffenen Personen. Wir unterstützen darüber Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer individuell bei der alters- bzw. behindertengerechten Modernisierung ihres Wohnraums. Die Förderung gilt bundesweit als Vorbild. Wir werden diese Wohnraumförderung fortführen und die Mittel nach Möglichkeit weiter aufstocken“, so der Minister.
Bereiche der Wohnung, in denen besonders häufig Barrieren bestehen, sind Treppen und Sanitärräume. Die Beseitigung von Schwellen, der Einbau bodengleicher Duschen, breiterer Türen oder eines Treppenlifts – die Palette ist groß, wenn es darum geht, Wohnraum für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, barrierearm bzw. barrierefrei umzubauen.
Genau an dieser Stelle setzt – neben der Wohnraumanpassungsförderung Sachsens – auch der Verein WohnXperium e. V. an. Bei ihm fand die Bescheidübergabe heute statt. Der Verein verknüpft Wissenschaft und Praxis zu barrierefreiem Planen und Bauen sowie Wohnen und Pflege miteinander und hilft dabei, gute Lösungen zu finden.
Er schult unter anderem Architektinnen und Architekten in Fragen der alters- und behindertengerechten Wohnraumanpassungen und bietet unterschiedlichste Vernetzungs- und Informationsveranstaltungen an. Dafür bieten die Räumlichkeiten des Vereins in Chemnitz auf über 550 Quadratmetern eine moderne, flexible und barrierefreie Experimentier- und Veranstaltungsfläche.
Hintergrund:
Sachsen fördert über die „Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen“ (RL Wohnraumanpassung) den barrierefreien Umbau von Wohnraum für Mieterinnen und Mieter bzw. selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohnhauses mit Zuschüssen von bis zu 80 Prozent – unkompliziert und niedrigschwellig über die Beratungsstellen zur Wohnraumanpassung.
Die Antragstellung geschieht mit deren Begleitung bei der Sächsischen Aufbaubank. Der maximale Zuschuss beträgt 8 000 Euro. Er erhöht sich bei einem rollstuhlgerechten Umbau auf 20 000 Euro. Bezieht die bzw. der Geförderte selbst oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, kann der Eigenanteil zusätzlich übernommen werden.
Aktuell gibt es in Sachsen drei Anlaufstellen für barrierefreies Wohnen – beim Sozialverband VdK Sachsen e. V. in Chemnitz, bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. in Dresden sowie beim Behindertenverband Leipzig e. V.
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