Laut der Sächsischen Zeitung verklagt der Freistaat jenes Sicherheitsunternehmen auf Schadensersatz, das zum Zeitpunkt des Einbruchs mit der Bewachung des Grünen Gewölbes beauftragt war. Zur Begründung wird angeführt, dass Beschäftigte sich falsch verhalten hätten.
Dazu sagt Linksfraktionschef Rico Gebhardt: „Es ist vernünftig, etwaige Schadensersatzansprüche gerichtlich prüfen zu lassen, zumal die Umstände des Einbruchs noch nicht in allen Details aufgeklärt werden konnten. Allerdings müsste der Freistaat auch gegen sich selbst beziehungsweise gegen die Verantwortlichen in seinen Behörden vorgehen, die Sicherheitslücken verschuldet haben. Sie haben es den Tätern leichtgemacht, obwohl die Mängel jahrelang bekannt waren.
Dazu zählen die Fakten, dass das Einstiegsfenster nicht vom Fassadenscanner erfasst und die Kameratechnik hoffnungslos veraltet war. Auch wurde nichts unternommen, um die Zahl der Fehlalarme zu verringern. Die Auswahl des Vitrinenglases war ebenfalls fehlerhaft – es genügte nicht den Sicherheitsanforderungen, die mit gesundem Menschenverstand als Minimum anzusehen wären.
Wenigstens die politische Verantwortung muss klar zugewiesen werden. Das Innenministerium, das Kulturministerium, das Finanzministerium, der Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement sowie die Staatlichen Kunstsammlungen schieben sich weiterhin den schwarzen Peter zu.“
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