Marika Tändler-Walenta, die sportpolitische Sprecherin der Linksfraktion, hat sich bei der Staatsregierung zu kommunalen Schwimmbädern erkundigt (Drucksache 7/13667). Diese teilt allerdings nicht mit, wie viele solche Freibäder es in Sachsen gibt, wie sich die Kosten entwickelt haben und wie viele Fachkräfte benötigt werden.
Es gibt keine Förderrichtlinie, die „explizit eine Förderung der Betreibung von Freibädern zum Gegenstand hat“. Kleinere Vorhaben, etwa die Schaffung von Barrierefreiheit, sei nur im Rahmen anderer Förderrichtlinien zu bezuschussen.
Marika Tändler-Walenta erklärt dazu: „In den letzten Jahren hatte Sachsen jeweils eine zweistellige Zahl an Badetoten zu beklagen.Ertrinken gehört deutschlandweit inzwischen zu den häufigsten Unfalltodesursachen für Kinder. Es ist sehr wichtig, dass alle Menschen das Schwimmen erlernen. Hierbei spielen Freibäder eine wichtige Rolle, die nicht nur dazu dienen, den Sommer zu genießen. In Sachsen ist der Betrieb von Freibädern eine freiwillige Aufgabe der unterfinanzierten Kommunen, die schnell auf die Kürzungsliste gerät, wenn das Geld nicht reicht.
Einschnitte in diesem Bereich führen zu steigenden Ticketpreisen und im schlimmsten Fall zur Schließung eines Schwimmbades. Beides muss verhindert werden! Es ist bezeichnend, dass die Staatsregierung keinen Überblick über Sachsens Freibäder und deren Probleme besitzt. Sie sollte auch dringend ein Förderprogramm für Schwimmbäder schaffen, besonders vor dem Hintergrund der gestiegenen Betriebskosten und dem Mangel an Freibadpersonal.
Vor allem Familien, die sich keinen Urlaub oder teure Ausflüge leisten können, brauchen Angebote in der Nähe. Schwimmbäder sind nicht nur Sport- und Freizeitangebote sowie Ausbildungsstätten, sondern sie zählen auch zu den wenigen Orten einer Gemeinde, an denen alle zusammenkommen. Sie zu erhalten trägt deshalb zu einer solidarischen Gesellschaft bei.
Schwimmbäder sind ein Zuschussgeschäft – wir fordern dennoch deren ausreichende Finanzierung und kostenlosen Eintritt für alle Kinder. Es sollte eine kommunale Pflichtaufgabe sein, eine angemessene Zahl von Schwimmbädern zu unterhalten und allen Menschen die Möglichkeit zu geben, das Schwimmen zu erlernen. Bund und Länder müssen hier angemessen unterstützen.
Anerkannte Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen sollen das Recht haben, Schwimmbäder sowie andere Spiel- und Sportanlagen öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettbewerbsbetrieb unentgeltlich zu nutzen. Nicht zuletzt muss Sachsen endlich ein Bildungszeitgesetz einführen, von dem auch ehrenamtliches Freibadpersonal profitieren kann.“
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