Am 19. Juli wurden die beiden Allgemeinverfügungen zu „ASP-Festlegungen innerhalb des Schutzkorridors „Ost“ und des Hochrisikokorridors“ und der „ASP-Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen mit dem Ziel der Regelung der seuchenrechtlichen Tilgung von Schwarzwild“ veröffentlicht.
Diese sind in erster Linie der rechtliche Rahmen für die Umsetzung eines seuchenrechtlichen Tilgungskonzeptes zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen. Damit wird ab sofort eine erhöhte Abschussprämie von 300 Euro pro Wildschein in der als Korridor Ost genannten Zone entlang der polnischen Grenze gezahlt.
Bei der Vorstellung des Konzeptes und der Planungen erreichten das Sozialministerium verschiedene Einsprüche und Anmerkungen, so vom Landesjagdverband Sachsen e.V. Der Landesjagdverband ist für den Freistaat ein wichtiger Partner bei der Bekämpfung der ASP, da er u.a. die Jägerinnen und Jäger bei der konkreten Bekämpfung der ASP vor Ort berät und materiell unterstützt, so beispielsweise beim Fallenfang. Dafür wird er im Rahmen eines Projektes vom Sozialministerium gefördert.
Aufgrund der Rückmeldungen werden die detaillierten Inhalte des Tilgungskonzeptes grundsätzlich in einem Gespräch am 11. August unter der Führung von Staatsministerin Petra Köpping erörtert und in die Allgemeinverfügungen eingebracht. Dabei soll die Fachkompetenz und Unterstützung der sächsischen Jägerschaft genutzt werden. Ziel ist es, ein gemeinsam getragenes, erfolgreiches Entnahmekonzept abzustimmen.
Der Landesjagdverband weist hierbei auch daraufhin, dass die betroffenen Jagdausübungsberechtigten schon geraume Zeit eine verstärkte Bejagung des Schwarzwilds verfolgen. Ob der in der Allgemeinverfügung definierte Zeitraum bis Mitte September ausreichend ist und unter welchen Bedingungen eine anschließende Entnahme durch Dienstleister erfolgt, ist Gegenstand des Gesprächs am 11. August im zuständigen Sozialministerium.
Dazu haben Staatsministerin Petra Köpping und Staatssekretär Sebastian Vogel, der auch Leiter des ASP-Krisenstabs ist, die Vertreter des Landesjagdverbandes Sachsen e.V. eingeladen. Hierbei werden die Auswirkungen und die Umsetzung der Allgemeinverfügungen offen erörtert und gegebenenfalls konkrete Änderungsbedarfe an der bestehenden Tilgungsstrategie bzw. den Allgemeinverfügungen abgestimmt.
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