Der Bundesrat hat gestern wichtige Gesetzesvorhaben beschlossen, die zum einen die Aus- und Weiterbildung stärken und zum anderen die Einwanderung von qualifizierten Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland erleichtern sollen.

Dazu Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig im Bundesrat in Berlin: „Der Schlüssel für die Sicherung unseres Wohlstandes und unserer sozialen Sicherungssysteme sind motivierte und gut qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte. Da passt es gut, dass wir in unserer heutigen Sitzung auch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung verabschieden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung inländischer Beschäftigter.

Doch das reicht bei Weitem nicht aus, um die entstehenden Lücken bei den Fach- und Arbeitskräften zu schließen. Rund sieben Millionen Personen werden nach den derzeitigen Prognosen bis 2035 – also in nur 12 Jahren – aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Unsere inländischen Fach- und Arbeitskräfte, und seien sie noch so gut qualifiziert, können dieses Problem alleine nicht lösen.

Was wir brauchen sind offene Türen für Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland. Deutschland muss sich zu einem modernen Einwanderungsland entwickeln, wie es uns andere Länder schon seit Jahrzehnten vormachen.“

Das vorliegende Gesetz erleichtert die Zuwanderung ohne Beschränkung auf bestimmte Branchen oder Qualifikationen. Dulig weiter in seiner Rede im Bundesrat: „Wir schaffen mit dem Gesetz Zuwanderungserleichterungen, die weit über das hinausgehen, was uns die EU-Richtlinie vorgibt. Der demografische Wandel lässt uns gar keine andere Möglichkeit. Ich freue mich daher, dass wir heute ein modernes und zukunftsweisendes Einwanderungsgesetz verabschieden können.“

Minister Dulig hob die Bedeutung von fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen als »zentrale Leitplanken« hervor: „Das ist mit den Regelungen zur Tarifbindung und den Anforderungen zur Sozialversicherungspflicht gut gelungen.“ Angesichts der Arbeitsmarktsituation und Wirtschaftsstruktur der ostdeutschen Länder war dabei aber auch wichtig, auf der letzten Gesetzesetappe noch einmal über die festzulegenden Gehaltsschwellen zu diskutieren.

„Ich bin froh, dass wir hier mit der Absenkung der Einkommensschwelle für die Blaue Karte auf 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze statt der ursprünglichen 56,6 Prozent einen guten und wichtigen Kompromiss aushandeln konnten.“

„Eines dürfen wir allerdings nicht vergessen. Es kommen nicht in erster Linie Arbeits- und Fachkräfte, sondern es kommen Menschen, oft auch mit ihren Familien. Die geschaffenen Einwanderungserleichterungen werden nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn uns mit einer über die Grenzen hinaus sichtbaren Willkommenskultur eine nachhaltige Integration dieser Menschen gelingt. Bei dieser Aufgabe helfen gesetzliche Regelungen eher weniger. Hier braucht es das Engagement aller in der Gesellschaft“, so Minister Dulig.

Hintergrund

Die Zahl der ausländischen Beschäftigten in Sachsen hat sich seit 2015 fast verdreifacht. Nach Angaben des statistischen Landesamtes verfügen 118 041 Beschäftigte über eine ausländische Staatsangehörigkeit, das sind 7,2 Prozent aller Beschäftigten (Stand 30. Juni 2021).

Bei den sächsischen Agenturen für Arbeit und den Jobcentern waren im Juni 2023 rund 39.500 freie Stellen gemeldet. Allein im Juni sind 7.375 freie Stellen in sächsischen Unternehmen registriert worden.

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