Die weiteren Kernelemente des neuen Bürgergeldes greifen ab dem 1. Juli 2023. Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen, der Karenzzeit im Hinblick auf Unterkunftskosten und Vermögen oder auch den neuen Vermögensfreibeträgen, werden nun erweiterte Instrumente für Förderungen sowie der Kooperationsplan eingeführt.
Sabine Edner (Geschäftsführerin des Jobcenters Leipzig) erklärt dazu: „Im zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform zur Jahresmitte 2023 verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für unsere Kundinnen und Kunden weiter. Der Fokus liegt ganz stark auf Qualifizierung. Wir agieren gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden über einen neuen Kooperationsplan und können Weiterbildungen gezielt honorieren.“
Neue Chancen für vier Millionen erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende
Dazu zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung, also ein Coaching.
Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. So steht es den vier Millionen Kundinnen und Kunden zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden.
Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt.
Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt
Der rechtsunverbindliche Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte gemeinsam vereinbart.
Hintergrund SGB II
Im Dezember 2022 bezogen in Deutschland 5.454.045 Menschen in 2.856.834 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.836.743), 1.599.963 von diesen arbeitslos. 1.561.467 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.
Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.
Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&topic_f=multi-eckwerte
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