Aufgrund der seit nunmehr fünf Jahren anhaltenden Trockenheit und damit einhergehender sinkender Grundwasserpegel sind in vielen nordsächsischen Oberflächengewässern auch in diesem Jahr wieder niedrige Wasserstände zu verzeichnen. Als Untere Wasserbehörde hat das Landratsamt Nordsachsen deshalb am 21.06.23 erneut eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Oberflächengewässer erlassen. Alle Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern sind damit aufgefordert, ab sofort die Entnahme von Wasser mittels Pumpen einzustellen.

Eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme bedroht die vom Wasser abhängige Tier- und Pflanzenwelt und gefährdet die notwendige natürliche Selbstreinigung der Gewässer. Hinzu kommt, dass erfahrungsgemäß im Niedrigwasserfall an vielen Stellen, an denen Wasser abgepumpt wird, unerlaubte Staustellen oder Pumpensümpfe errichtet werden, um das Wasser zurückhalten, sammeln und ableiten zu können. Dadurch entstehen zusätzliche Störungen.

Auch Inhaber von wasserrechtlichen Genehmigungen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern sind aufgefordert, sich an die auferlegten Bestimmungen zu halten. Diese beinhalten Einschränkungen für die Entnahme in Niedrigwassersituationen und sind an die Bedingung geknüpft, einen Mindestwasserabfluss sicher zu stellen.

Die Allgemeinverfügung wird im Wortlaut in der nächsten Ausgabe des Amtsblatts und auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Bis zum 30. September 2023 oder bis auf Widerruf ist eine ungeregelte Wasserentnahme mittels Pumpen aus oberirdischen Gewässern in Nordsachsen verboten. Die Untere Wasserbehörde wird in den Sommermonaten verstärkt unterwegs sein, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Auf der Internetseite des Landeshochwasserzentrums des Freistaates Sachsen lassen sich unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-uebersicht die aktuellen Wasserstände und Durchflüsse ablesen. Die Pegel der Gewässer mit Niedrigwasserführung sind mit braunen Punkten dargestellt.

„Besonders in den kleineren Zuflüssen bestehen kritische Situationen bis hin zum Austrocknen der Quellgebiete“, sagt der für das Dezernat Bau und Umwelt zuständige 1. Beigeordnete des Landkreises Nordsachsen, Dr. Eckhard Rexroth. „Verschiedenste wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen sowie die Aufrechterhaltung des Naturhaushaltes in unseren Gewässern sind vom Durchfluss bestimmter Wassermengen abhängig. Daher sind die nunmehr behördlich angeordneten Einschränkungen angemessen und im Interesse des Gemeinwohls erforderlich.“

Unabhängig von der verschärften Regulierung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs an Oberflächengewässern wird an alle Einwohner des Landkreises Nordsachsen appelliert, sparsam mit sämtlichen Wasserressourcen umzugehen – auch mit Grundwasser, das zur Gartenbewässerung genutzt wird. Letztere sollte auf die frühen Morgen- und späten Abendstunden begrenzt werden, um die Verdunstung so gering wie möglich zu halten.

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