Am Freitag hat der Deutsche Bundestag die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung beschlossen.
Nadja Sthamer und Holger Mann, die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten aus Leipzig erklären dazu: „Viele Unternehmen suchen jetzt schon händeringend nach Personal. Deswegen begrüße ich die Stärkung der Aus- und Weiterbildung. Jeder junge Mensch braucht eine Perspektive für einen Berufsabschluss.
Doch das allein reicht nicht aus. An Zuwanderung in den Arbeitsmarkt führt kein Weg vorbei. Mit dem Bundestagsbeschluss werden die Hürden dafür endlich gesenkt. Deutschland erhält eines der modernsten Einwanderungsgesetze weltweit. Gute Arbeitsbedingungen für die Stammbelegschaften und Zuwanderung sind kein Widerspruch.“
Mit dem Weiterbildungsgesetz wird nicht nur eine Ausbildungsgarantie eingeführt, sondern auch die Weiterbildung nach bereits abgeschlossener Ausbildung gestärkt. Die Förderung von Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte wird deutlich vereinfacht.
Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz hingegen wird der Zugang für Fach- und Arbeitskräfte in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben. Wer keinen formal anerkannten Abschluss hat, kann dennoch eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, wenn mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden und ein Mindestgehalt oder Tarifvertrag vorliegt. Mit der Chancenkarte ist es zudem möglich, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen.
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