Das Sozialgericht Leipzig macht ab dem 12. Juni 2023 einen weiteren großen Schritt in die digitale Zukunft und wird alle neu eingehenden Verfahren nur noch elektronisch führen. Die elektronische Verfahrensakte („eAkte“) wurde in anderen sächsischen Gerichten bereits erfolgreich eingeführt und ist Teil einer bundesweiten Digitalisierungsstrategie, nach der ab dem Jahr 2026 alle deutschen Gerichte gesetzlich verpflichtet sein werden, nur noch eAkten zu führen.
Für die Verfahrensbeteiligten ändert sich dadurch wenig. Privatpersonen sind weiterhin nicht zur digitalen Kommunikation verpflichtet; sie können ihr Anliegen wie bisher per Post, per Einwurf in den Gerichtsbriefkasten, per Telefax oder in der Rechtsantragstelle des Gerichts vorbringen. Eine Kommunikation per einfacher E-Mail bleibt weiterhin unzulässig. Wohl aber können Privatpersonen – ebenfalls wie bisher – auf sogenannten sicheren Übermittlungswegen digital mit dem Gericht kommunizieren.
Auf diese Art der digitalen Kommunikation sind professionelle Beteiligte wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden bereits seit Anfang 2022 verpflichtend verwiesen. Digital wird für alle Verfahrensbeteiligten aber künftig die Möglichkeit sein, in die eAkten Einsicht zu nehmen, wofür ein Zugangsportal im Internet zur Verfügung stehen wird.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts Leipzig bedeutet die Einführung der eAkte einen großen Umbruch. In der Übergangsphase werden technische und organisatorische Umstellungsprozesse zu bewältigen sein, die auch zu vorübergehenden Störungen im Geschäftsbetrieb führen können. Langfristig wird die Arbeit aber einfacher, schneller und moderner werden.
Gerichtspräsident Michael Pies: „Natürlich arbeiten wir bereits jetzt seit vielen Jahren und in vielen Bereichen digital, insbesondere im Rahmen der Kommunikation mit den Beteiligten und durch Nutzung elektronischer Bearbeitungsverfahren. Gerade deshalb hat aber das Führen einer Papierakte zuletzt immer größeren Aufwand verursacht, etwa durch den notwendigen Ausdruck elektronischer Dokumente.
Mit der Einführung der eAkte sparen wir uns diesen zeit- und kostenintensiven Medienbruch. Vor allem aber eröffnet die eAkte neue und effiziente Möglichkeiten der Bearbeitung. Es fühlt sich insgesamt gut und überfällig an, diesen Schritt in das 21. Jahrhundert zu gehen und die Digitalisierung aller Lebensbereiche endlich auch auf den Arbeitsalltag in der Justiz auszudehnen.“
Die letzten technischen Vorbereitungsarbeiten machen am 8. und 9. Juni 2023 eine Schließung des Gerichts erforderlich.
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