Zur Empfehlung der Mindestlohnkommission, die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro anzuheben, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Nico Brünler: „Angesichts der Teuerung ist eine Anhebung um 3,4 Prozent oder 41 Cent viel zu gering. Die aktuelle Teuerungsrate bei Lebensmitteln ist immer noch fast 15%. Sie machen bei den meisten Betroffenen einen Großteil der monatlichen Ausgaben aus.
Das bedeutet, dass sich die Menschen am Ende des Monats trotz Lohnerhöhung immer noch bei Lebensmitteln einschränken müssen. Das muss aufhören! Die Kürzung des gesetzlichen Mindestlohns lehnen wir ab! Wir stimmen hier mit dem Forschungsdirektor des Wirtschaftsforschungsinstituts IMK Sebastian Dullien überein: „Das Ergebnis schafft soziale Probleme, verletzt den Auftrag der Kommission und gefährdet den gesellschaftlichen Konsens zu den deutschen Mindestlohninstitutionen.“
Wer für seine Arbeit mit dem Mindestlohn abgespeist wird, leidet bisher schon besonders stark unter dem Preisanstieg. Gerechtigkeit gibt es nur, wenn die staatliche Lohnuntergrenze vor Armut schützt, und zwar sowohl im Erwerbsleben als auch im Alter. 14 Euro sind das Mindeste! Neben der Entlohnung gehören auch Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Altersvorsorge oder Ausbildungsvergütungen in den Blick.
Sachsen ist Niedriglohnland, weil viele Unternehmen keinen Tarifvertrag haben. Die Staatsregierung muss endlich Druck machen und ein modernes Vergabegesetz einführen. Öffentliche Aufträge dürfen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten ordentlich bezahlen.“
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