Die Firma Mädchenflohmarkt GmbH hat Insolvenz angemeldet. In der vergangenen Woche wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. „Mädchenflohmarkt“ ist eine Online-Plattform, auf der gebrauchte Kleidung und Accessoires gekauft und verkauft werden. Dabei zahlen die Käufer/-innen den Kaufpreis an den Anbieter und dieser wiederum zahlt die Summe dann abzüglich einer Provision an die Verkäufer/-innen aus.
„Verbraucher/-innen sollten prüfen, ob sie noch Ansprüche gegenüber dem Unternehmen haben“, rät Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde, sollten Betroffene ihre Forderungen schnellstmöglich beim vorläufigen Insolvenzverwalter geltend machen.“
Nach der Verfahrenseröffnung, können die Forderungen nur noch beim Insolvenzverwalter schriftlich zur Tabelle angemeldet werden. Allerdings ist bei einer Insolvenz im Regelfall nicht genug Geld vorhanden, um alle Forderungen zu begleichen, so dass Verbraucher/-innen im Regelfall nur noch einen Bruchteil der eigentlichen Forderung erhalten. Wichtig ist, dass alle Verträge, Rechnungen und sonstige Belege aufbewahrt werden, um mögliche Ansprüche nachweisen zu können.
„Hat man selbst noch eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmen, entfällt diese nicht durch die Insolvenz“, informiert Saupe. Erhaltene Ware muss also stets bezahlt werden. „Mit insolventen Unternehmen sollte man möglichst keine Vorkasse vereinbaren.“
Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft betroffenen Verbraucher/-innen im Rahmen einer Rechtsberatung weiter. Ein Beratungstermin kann unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder unter 0341-6962929 vereinbart werden.
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