Zum 1. Juli 2023 werden wieder turnusmäßig die Pfändungsbeträge angepasst. Die Pfändbarkeit beginnt nun ab einem Nettoeinkommen von 1.410 Euro. Diese Grenze erhöht sich für jede weitere Person, der Unterhalt gewährt wird. „Zum Beispiel beginnt die Pfändbarkeit bei einer erfüllten Unterhaltspflicht erst ab einem Nettoeinkommen von 1.940 Euro“, so Cornelia Hansel von der Insolvenz- und Schuldnerberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Schuldnerberaterinnen der Verbraucherzentrale Sachsen begrüßen die deutliche Anhebung der Pfändungsfreibeträge. Die Erhöhung bewirkt eine enorme Entlastung, denn gestiegene Energiekosten und deutlich höhere Lebenshaltungskosten müssen auch von überschuldeten Haushalten gestemmt werden.
Arbeitgeber und Banken sind verpflichtet die neuen Freigrenzen automatisch zu berücksichtigen, also bei Lohnzahlungen und beim P-Konto. Sollte vom Gericht ein individueller Pfändungsfreibetrag festgesetzt worden sein, ändert sich allerdings nichts. Betroffene Verbraucher müssen in diesem Fall selbst aktiv werden. „Leipziger Verbraucher/-innen unterstützen wir dabei selbstverständlich gern“ so Hansel.
Terminanfragen zu Problemen mit Schulden können telefonisch unter 0341-960 89 23 oder per E-Mail an schuldnerberatung@vzs.de gestellt werden.
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