Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch das neue Hochschulgesetz beschlossen, das damit das bisherige Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz aus dem Jahr 2013 ablöst.
Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, begrüßt das Gesetz als einen Meilenstein für die sächsische Hochschullandschaft:
„Mit dem neuen Hochschulgesetz gehen wir heute einen großen Schritt für eine zeitgemäße und zukunftssichere Hochschullandschaft. So muss künftig jede Hochschule ein Prorektorat für Nachhaltigkeit benennen – ein klarer Auftrag in Richtung mehr Klimaschutz! Zudem haben wir die Mitbestimmungsrechte des Senats gestärkt, das Promotionsrecht der Fachhochschulen erweitert, die Möglichkeit für ein Orientierungsstudium geschaffen und Kooperationen und Ausgründungen der Hochschulen vereinfacht.“
„Uns Bündnisgrünen liegt die Situation der Beschäftigten an den Hochschulen sehr am Herzen. Die Probleme und Anliegen des akademischen Mittelbaus und der studentisch Beschäftigten, wie sie aus den Reihen der #IchBinHanna-Bewegung oder der TVStud-Initiative geäußert werden, nehmen wir sehr ernst.
Deshalb schaffen wir nun mit den Lektor/-innen nicht nur eine neue Stellenkategorie, die unbefristet auszuschreiben ist – wir stärken auch die Rechte des bestehenden Personals durch die erstmalige Verankerung von Mindestvertragslaufzeiten für Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen sowie studentisch Beschäftigte. Gerade mit den neuen Lektor/-innen sind wir hier im Bundesländervergleich vorne dabei – und das müssen wir auch sein, damit unsere Hochschulen weiterhin attraktive Arbeitgeberinnen bleiben.“
Außerdem betont Maicher: „Das neue Hochschulgesetz ist das Ergebnis eines intensiven Dialogs mit den Hochschulen, den Studierenden, den Gewerkschaften und den Verbänden. Wir haben als Koalition viele Anregungen aus der Anhörung im Ausschuss aufgegriffen und das Gesetz noch weiter verbessert. Uns Bündnisgrünen war dabei besonders wichtig, endlich einen wirksamen Diskriminierungsschutz für Studierende zu erreichen.
Deshalb bin ich sehr froh, dass nun auch Studierende unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz fallen. Dafür haben wir Bündnisgrüne schon lange gekämpft. Zudem können die Hochschulen zukünftig Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten benennen. Die Hochschule muss jeder und jedem zugänglich sein – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Orientierung.“
„Mit dem neuen Hochschulgesetz setzen wir ein klares Signal für eine nachhaltige und umfangreiche Transformation der Wissenschaftslandschaft in Sachsen. Wir sind überzeugt, dass wir damit die Attraktivität und die Qualität des Wissenschaftsstandorts Sachsen erhöhen.“
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