Seit dem 8. Mai 2023 können sächsische Privathaushalte Anträge auf Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas stellen. Im Verlauf des ersten Monats sind bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) als Bewilligungsstelle ca. 7.000 Anträge eingegangen, technische Schwierigkeiten oder Antragsstaus gab es dabei nicht.

Rund 80 Prozent der Anträge wurde von Haushalten gestellt, die mit Öl heizen, mit Abstand folgen Holzpellets (knapp 13 Prozent) und Flüssiggas (knapp 7 Prozent).

Etwa die Hälfte der gestellten Anträge wurde bereits genehmigt, zur Auszahlung kamen bislang ca. 800 bewilligte Hilfen. Insgesamt sind so bereits rund 300.000 Euro an Haushalte in Sachsen geflossen. Die bisher durchschnittlich bewilligte Hilfe im Freistaat beträgt etwa 360 Euro je Haushalt. Die Mindestsumme für die Entlastung liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt.

Das Antragsaufkommen, die Verteilung nach Energieträgern und die Durchschnittshöhe der Bewilligungen ähneln dabei jeweils den Zahlen in den anderen Bundesländern.

Härtefallhilfen können bundeseinheitlich noch bis zum 20. Oktober 2023 beantragt werden. Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten in Sachsen, die im vergangenen Jahr in besonderer Weise von den Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren.

In Sachsen erfolgt die Antragstellung digital bei der SAB. Personen, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben, hilft die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) einmalig pro Haushalt kostenlos dabei, ihre Anspruchsberechtigung zu prüfen, einen digitalen Antrag zu erstellen und abzuschicken. Hierfür vergibt die Verbraucherzentrale landesweit Termine in ihren Außenstellen.

Im ersten Monat hat die VZS bereits über 500 Serviceleistungen dieser Art durchgeführt, einige weitere Hundert sind für die kommende Zeit bereits vereinbart worden. Für Bürgerinnen und Bürger, die auch diesen Service nicht in Anspruch nehmen können, strebt die Staatsregierung mit der Verbraucherzentrale in den nächsten Wochen gemeinsam eine Lösung für die Antragstellung an.

Potenziellen Empfängerinnen und Empfängern der Hilfen wird empfohlen, ihre Anträge rechtzeitig vor dem Programmende im Oktober zu stellen. Bei einem hohen Auftragsaufkommen erst zum Schluss der Antragszeit können längere Bearbeitungszeiten nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist die für das Programm insgesamt verfügbare Summe an Bundesmitteln begrenzt. Für Sachsen sind bis zu 90 Millionen vorgesehen.

Die SAB hält auf https://www.sab.sachsen.de neben dem Antragsportal einen Online-Rechner vor. Dort können potenzielle Antragstellerinnen und -steller vorab prüfen, ob sie grundsätzlich eine Härtefallhilfe bekommen können. Zudem ist auf der Webseite ein umfangreicher Fragen-und Antworten-Katalog zu finden. Daneben können sich Antragstellende an eine telefonische Hotline der SAB wenden: 0351 4910-4999 (Mo bis Do 8 – 18 Uhr, Fr 8- 15 Uhr; höchstes Anrufaufkommen zwischen 8 und 11 Uhr).

Die telefonische Terminvereinbarung bei der Verbraucherzentrale zur Unterstützung bei der Antragstellung ist unter 0341 – 22904422 (Mo – Fr 9-13 Uhr) möglich.

Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hatte der Bundestag im Dezember 2022 den Weg für die durch den Bund finanzierten Härtefallhilfen freigemacht. Die Mittel hierfür stammen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes. Für den Vollzug des Programms sind die Bundesländer verantwortlich, in Sachsen das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, das für die Staatsregierung die SAB als sächsische Bewilligungsstelle beauftragt hat.

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