Die Sächsische Staatsregierung hat heute die überarbeitete Richtlinie zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (FRL Psychiatrie und Suchthilfe) beschlossen. Sie tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.
Mit der Überarbeitung ist eine für die Träger auskömmliche Bezuschussung ihrer Personalausgaben möglich. Dafür wurden Verbesserungen bei der Bemessung der berücksichtigungsfähigen Personalausgaben sowie der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den Arbeits- und Beschäftigungsangeboten vorgenommen. Zusätzlich wurde die Institutionelle Förderung der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V. neu in die Richtlinie aufgenommen.
Sozialministerin Petra Köpping: „Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind in besonderer Weise auf Information, Beratung und Hilfe angewiesen. Mit der Förderrichtlinie unterstützen wir weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte bei ihrer Aufgabe, die Hilfen bedarfsgerecht und gemeindenah vor Ort anzubieten.“
Nach der FRL Psychiatrie und Suchthilfe werden überregional wirksame Angebote ins-besondere zur Unterstützung der Präventionsarbeit wie das mobile Suchtpräventionsprojekt „GLÜCK SUCHT DICH“ oder das Suizidpräventionsprogramm „HEYLiFE“ gefördert. Beide richten sich an Kinder und Jugendliche und kommen insbesondere in der Lebenswelt Schule zum Einsatz. Daneben werden eine Vielzahl von regional eingebundenen Vorhaben, wie z. B. die Angebote zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben unterstützt.
Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit sind weit verbreitet. Dazu tragen auch der Missbrauch von Alkohol oder Drogen und daraus resultierende Störungen bei. Die Landkreise und kreisfreien Städte gewähren und koordinieren. vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen für diese Personen.
„Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Krankheiten oder Suchterkrankungen und ihre Angehörigen sowie die Präventionsarbeit in diesem Bereich haben einen hohen, auch gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Stellenwert. Wir wollen das erreichte Niveau bei der gemeindepsychiatrischen Versorgung erhalten und weiterentwickeln“ so Staatsministerin Köpping.
Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen insgesamt 7,3 Millionen Euro für die FRL Psychiatrie und Suchthilfe zur Verfügung. Bewilligungsstelle bleibt die Sächsische Aufbaubank. Die Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte für die Vorhaltung von Sozialpsychiatrischen Diensten, Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen sowie Suchtberatungs- und -behandlungsstellen werden ebenso durch den Freistaat Sachsen bezuschusst.
Keine Kommentare bisher