Noch in diesem Jahr soll die Förderrichtlinie zu privaten Balkon-Solaranlagen umgesetzt werden. Das Förderprogramm wurde nun ins Stadtratsverfahren gebracht und wird im letzten Schritt am 5. Juli zur Beschlussfassung der Leipziger Ratsversammlung vorgelegt.
Die Förderrichtlinie zu Stecker-Solar-Geräten sieht eine Förderung von 200 Euro pro Modul vor, unter der Voraussetzung, dass die Kosten des Moduls einschließlich der Errichtung und Inbetriebnahme bei mindestens 250 Euro liegen. Geknüpft ist dies an die Bedingung, dass die Balkonsolaranlage im Leipziger Stadtgebiet installiert und betrieben wird. Es wird empfohlen sich vorab bei gängigen Beratungsstellen über die verschiedenen technischen und formellen Anforderungen zu informieren.
Privatpersonen können eine Förderung von zwei Modulen pro Objekt beantragen. Alle anderen Antragsteller wie zum Beispiel Eigentümergemeinschaften können pro Wohneinheit zwei Module beantragen. Die Förderung ist in diesem Fall auf maximal 10.000 Euro pro Objekt und maximal fünf Objekte je Antragstellerin und Antragsteller begrenzt.
Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 stehen pro Jahr 500.000 Euro zur Ausreichung an Fördermitteln zur Verfügung. Eine Weiterführung der Förderung ist bei positiver Evaluation und der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel vorgesehen.
Leipzig ist geprägt von einem hohen Anteil an Mieter-Haushalten. Die Errichtung und der Betrieb von kleinen Anlagen, die Mieterinnen und Mieter etwa auf dem eigenen Balkon installieren können, kann deshalb einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt leisten.
Gleichsam können Bürgerinnen und Bürger durch den Betrieb eines solchen Stecker-Solar-Gerätes ihre Energiekosten senken. Je nach Haushaltsgröße können durch eine entsprechende Anlage durchaus 30 Prozent des Stromverbrauchs selbst erzeugt werden.
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