Im Landkreis Leipzig gilt wegen anhaltender Trockenheit für den Eigentümer- und Anliegergebrauch ab sofort ein Wasserentnahmeverbot für oberirdische Gewässer – zum Schutz von Pflanzen und Tieren. Das Verbot bedeutet, dass kein Wasser mehr aus Seen, Flüssen und Gräben mittels Pumpen ohne wasserrechtliche Erlaubnis entnommen werden darf. Die Entnahmebeschränkung gilt ab sofort und bis zum 30. September 2023 oder bis auf Widerruf für das gesamte Kreisgebiet.
Durch die Trockenheit der vergangenen Wochen liegen die Wasserstände im mittleren Niedrigwasserbereich und darunter. Einige Bäche sind bereits trocken und auch die Parthe führt bei Naunhof kein Wasser mehr. Die geringen Wasserstände sorgen einerseits für eine geringere Fließgeschwindigkeit. So kann sich das Wasser nicht mehr auf natürlichem Weg selbst reinigen, Schadstoffe können also nicht mehr ausreichend weggespült werden.
Hinzu kommt, dass bei hoher Sonneneinstrahlung auch die Wassertemperaturen steigen. Dadurch sinkt wiederum der Sauerstoffgehalt und Nährstoffe können sich schneller als üblich vermehren. Das hat beispielsweise zur Folge, dass sich Algen unnatürlich stark vermehren können.
Das als Gemeingebrauch eingestufte Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich. Dennoch rät das Umweltamt zum sparsamen Umgang mit Wasser. Denn ein Ende der Trockenheit ist bisher nicht in Sicht.
Ein Wasser-Entnahmeverbot ist ein harter Einschnitt. Verstöße werden geahndet. Die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde führen dahingehend verstärkt Kontrollen an den Gewässern durch. Wer aus Flüssen, Bächen, Seen oder Teichen Wasser entnimmt, dem drohen hohe Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Für Fragen zum Wasserrecht steht die untere Wasserbehörde im Umweltamt zur Verfügung.
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