Der Ausschuss für Schule und Bildung hat heute den Weg für das neue Kita-Gesetz frei gemacht. In der abschließenden Beratung nahm er einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an. Dazu führt Juliane Pfeil, Sprecherin für Kinder, Jugend und Familie der SPD-Fraktion, aus:

„Mehr Bildung, mehr Personal, mehr Geld: Das sind im Kern die Punkte der Kita-Gesetz-Novelle. Mit der Modernisierung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags sowie des zukünftig verbindlichen Bildungsplanes schlagen wir ein neues Kapitel in der frühkindlichen Bildung auf. So sollen die gesellschaftlichen Entwicklungen aufgegriffen werden.

Sprachliche Bildung, gesunde Lebensführung, Ernährung und Bewegung oder der Umgang mit Umwelt sowie nachhaltigem und sozialem Handeln rücken in den Fokus. Und auch die Schulvorbereitung wird künftig als langfristiger Prozess verstanden, um den Übergang vom Kindergarten zur Grund- oder Gemeinschaftsschule besser zu gestalten.“

„Der Wunsch nach einer verbesserten Fachkraft-Kind-Relation wird durch den Aufbau der Personalreserve mit 1.000 zusätzlichen Erzieher:innen erfüllt. Die 24,4 Millionen Euro in 2023 und 58,5 Millionen Euro in 2024 sind gut investiertes Geld. Der Einstieg in den Aufbau einer Personalreserve orientiert sich an den real verfügbaren Fachkräften und sichert in Zeiten von zurückgehenden Kinderzahlen den Personalbestand. Auch zukünftig gilt es, die demographische Dividende abzurufen und in ein pädagogisches Plus in der frühkindlichen Bildung zu wandeln.“

„Während der Anhörung wurde der inklusive Ansatz der Kindertageseinrichtungen thematisiert. Mit den weiteren Änderungen am Gesetzentwurf unterstreichen die Koalitionsfraktionen, dass der im SGB VIII vorgezeichnete Weg zu einer inklusiven Kita mitgegangen wird. Dabei wissen wir, dass jetzt ein Prozess zu weiteren Veränderungen eingeleitet werden muss und zugleich auch in Zukunft heilpädagogische Kitas ihren Platz haben werden.“

„Mit der Kita-Gesetz-Novelle kümmern wir uns auch um Gesundheitsvorsorge und Prävention: Zukünftig wird eine altersangemessene Früherkennungsuntersuchung als Nachweis der kinderärztlichen Untersuchung und Impfberatung anerkannt. Wir entlasten so Eltern und Kinderarztpraxen und setzen auf eine kontinuierliche Prävention.“

„Rückwirkend zum 1. Januar 2023 werden die Kommunen 200 Euro je Neun-Stunden-Kind mehr als Landeszuschuss erhalten. So werden gestiegene Personal- und Sachkosten ausgeglichen und vor Ort kann für Beitragsstabilität gesorgt werden. Somit erhalten die Kommunen 53,3 Millionen Euro mehr pro Jahr.“



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