In dieser Woche will die Koalition im Landtag das neue Hochschulgesetz beschließen. Die Linksfraktion bemühte sich schon im Wissenschaftsausschuss mit zwei umfangreichen Änderungsanträgen um Verbesserungen und bringt zur Landtagssitzung erneut einen Änderungsantrag ein (Drucksache 7/13512), damit das Gesetz den Wünschen der Betroffenen gerecht wird. Die hochschulpolitische Sprecherin Anna Gorskih erklärt:
„Wir wollen sozial gerechte und demokratische Hochschulen, die ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und ein selbstbestimmtes Studium ermöglichen. Unter CDU, Grünen und SPD bleibt Sachsen eines der letzten Bundesländer, die umfangreiche Studiengebühren erheben. Bildung ist ein Menschenrecht! Die Möglichkeit, zu studieren, darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Alle Studiengebühren gehören abgeschafft.
Viele Studierende müssen neben dem Studium arbeiten. Der beste Ort dafür ist die Hochschule selbst: Die Koalition sieht für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte nun eine Mindestbefristung von sechs beziehungsweise zwölf Monaten vor. In Sachsen arbeiten diese Beschäftigten aber im Schnitt über 20 Monate an den Hochschulen – die Mindestbefristung ändert also wenig an der grundlosen Kettenbefristungspraxis. Wir wollen Sicherheit für die prekären studentischen Beschäftigen – mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Auch die im Regierungsentwurf enthaltenen Maßnahmen zur Inklusion reichen nicht aus. Wir beantragen erneut, die Nachteilsausgleiche stark auszuweiten und gesetzlich verbindlich zu machen. Wir müssen es Studierenden mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen garantieren, ihr Studium gleichberechtigt abschließen zu können.
Auch mit der Novellierung bleibt die überwältigende Mehrheit der Hochschulangehörigen – die Studierenden und die Beschäftigten – in Sachen Mitbestimmung deutlich unterrepräsentiert. Wir fordern, dass die größte Mitgliedergruppe über studentische Prorektorinnen und -rektoren in der Hochschulleitung vertreten sein muss. Außerdem fordern wir die Viertelparität mit gleicher Stimmanzahl für alle Mitgliedergruppen.
Wir wollen Leidenschaft für Wissenschaft statt einer Wissenschaft, die Leiden schafft. Es kann nicht sein, dass an Hochschulen für militärische Zwecke geforscht wird. Alle sächsischen Hochschulen sollten eine Zivilklausel haben.
Erst kürzlich forderte das Wissenschaftsministerium alle Hochschulen auf, zur Prüfungsabmeldung im Krankheitsfall die genauen Symptome zu erfragen. Dieser massive Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Studierenden muss gestoppt werden. Spätestens jetzt müssen sich die Regierungsfraktionen einen Ruck geben und dafür sorgen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Prüfungsabmeldung ausreicht.“
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