Seit dem 11. Mai 2023 versendet das Finanzamt Leipzig I Erinnerungsschreiben an Eigentümerinnen und Eigentümer, die Grundbesitz in der Stadt Leipzig haben und bislang noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (kurz: Feststellungserklärung) abgegeben haben.
Das landeseinheitliche Standardschreiben wird maschinell erstellt und wird daher individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigen können. Es soll der Erinnerung dienen, eine bisher ausstehende Feststellungserklärung einzureichen. Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer Miteigentümer/Gesamthänder, wird an nur einen der Miteigentümer/Gesamthänder ein Erinnerungsschreiben versandt.
Die Frist zur Einreichung der Feststellungserklärung endete mit Ablauf des 31. Januar 2023. Noch fehlende Erklärungen sind elektronisch beispielsweise über ELSTER oder – wenn dafür keine Möglichkeit besteht – in Papierform abzugeben. Die Informationsmöglichkeiten unter www.grund-steuer.sachsen.de einschließlich der Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen und dem Grundsteuerportal Sachsen stehen weiterhin zur Verfügung.
Im Grundsteuerportal können viele für die Erklärung erforderliche Angaben wie Gemarkung, Flurstücknummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl kostenlos abgerufen werden. Außerdem ist im Finanzamt Leipzig I über die Grundsteuer-Hotline unter (0341) 559-3200 weiterhin ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin erreichbar und hilft gern. Selbstverständlich können Bürgerinnen und Bürger auch zu den üblichen Öffnungszeiten hier im Finanzamt persönlich vorsprechen.
Hinweis:
Soweit Feststellungserklärungen trotz Erinnerung auch nach dem 30. Juni 2023 ausbleiben, muss das Finanzamt den Grundsteuerwert zur Sicherung der kommunalen Einnahmen ab 2025 schätzen. Unsicherheiten gehen dann zulasten des Eigentümers.
Keine Kommentare bisher