Hohe Wohnkosten belasten viele Haushalte mit niedrigen Einkommen stark. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt daher Menschen mit niedrigen Einkommen mit einer weitreichenden Wohngeldreform. Die Höhe des Wohngeldes verdoppelte sich für die bisher Beziehenden von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro im Monat.
Das Wohngeld-Plus entlastet außerdem bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung ab. Das Wohngeld-Plus richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und generell an Menschen mit niedrigen Einkommen. Auch Eigentümer von Wohnraum können durch das Wohngeld-Plus entlastet werden. Daher sollte jeder Geringverdienende seinen Anspruch mithilfe des Wohngeldrechners prüfen.
Für den Antrag selbst muss eine überschaubare Anzahl an Dokumenten ein- gereicht werden. Dazu zählen ein Nachweis über die Wohnkosten sowie ein Einkommensnachweis. Je nach Lebenssituation können weitere Nachweise hinzukommen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Antrag auf Wohngeld-Plus zu stellen, zum Beispiel vor Ort beim Wohngeldamt der Stadtverwaltung Grimma am Markt 17; Tel.: 03437 9858-790. Wer seinen Antrag lieber von zu Hause ausstellen möchte, kann das Formular online unter www.grimma.de/wohgeldplus herunterladen, ausfüllen, unterzeichnen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post einsenden.
Weitere Informationen unter www.grimma.de/Wohngeldplus sowie unter https://www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus; Wohngeldrechner: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner.
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