Neben Dresdner Christstollen oder Oberlausitzer Biokarpfen können bald auch handwerkliche oder gewerbliche Erzeugnisse aus Sachsen durch EU-Recht geschützt werden. Über eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission wurde jetzt in Brüssel eine Einigung erzielt. Damit können nach den noch erforderlichen Beschlüssen von EU-Parlament und Rat auch Hersteller von traditionell an eine Region gebundenen Erzeugnissen einen Schutz für ihre Produkte erhalten.
„Damit kann künftig Holzkunst aus dem Erzgebirge oder Plauener Spitze den Schutz erhalten, wie er für viele Lebensmittel schon lange gilt. Ich habe mich im Ausschuss der Regionen dafür eingesetzt und freue mich, dass die EU-Kommission die Forderung des Ausschusses nach einer entsprechenden Verordnung aufgegriffen hat. Die Einigung auf europäischer Ebene ist eine gute Nachricht für viele Hersteller traditioneller Erzeugnisse, die heute noch mit der Konkurrenz billiger Plagiate zu kämpfen haben“, so Staatsminister Thomas Schmidt.
Einen Schutz für geografische Herkunftsangaben und traditionelle Spezialitäten gibt es in der EU bisher nur für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Handwerkliche oder gewerbliche Erzeugnisse wie Holzkunst aus dem Erzgebirge, Sebnitzer Kunstblumen oder Plauener Spitze sind bisher ohne einen solchen Schutz.
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR), dem Staatsminister Schmidt angehört, hatte die EU-Kommission im Jahr 2021 aufgefordert, das zu ändern. Mit einem verbesserten Schutz von handwerklichen und industriellen Produkten können Verbraucher regionaltypische Herkunft und Qualität besser erkennen und beim Kauf berücksichtigen.
Ein auf EU-Ebene harmonisierter Schutz kann so dazu beitragen, das traditionelle, kulturelle und künstlerische Erbe in den Regionen Europas zu bewahren.
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