Die Sonder-Agrarministerkonferenz befasst sich am Freitag, 5. Mai, mit dem „Umbau der Nutztierhaltung“. AbL-Vorsitzender Martin Schulz sagt im Vorfeld der Konferenz: „Die Agrarministerinnen und -minister sind jetzt am Zug. Die bisherigen Vorlagen der Ampelregierung zum Umbau der Tierhaltung beinhalten bereits gute Ansätze. Es fehlt aber ein verlässlicher Rahmen für die Tierhaltung.
Schon seit Jahren fragen sich besonders sauenhaltende Betriebe, wie sie sich zukunftsfähig aufstellen können. Wenn sie jetzt umfangreiche bauliche Veränderungen vornehmen, wissen sie nicht, ob es in wenigen Jahren noch regelkonform ist, oder ob sie erneut kostenintensiv umbauen müssen. Wie und wofür es dabei Förderung geben wird, ist außerdem noch zu unklar, als dass sich Bauern und Bäuerinnen auf solch umfangreiche Umbauprozesse einlassen können.
Die aktuellen Gesetzesentwürfe und der vorliegende Entwurf des Bundesprogramms gehen nach wie vor an der Realität auf den landwirtschaftlichen Betrieben vorbei. Statt die Höfe tierwohlgerecht umzubauen, wird häufig ein Neubau erforderlich sein. Nur selten ist es vom Betriebsablauf und finanziell auf den Höfen leistbar, auf der grünen Wiese komplett neu zu bauen.“
Martin Schulz sagt weiter: „Die AbL fordert die Agrarministerinnen und -minister auf, sich für deutliche Änderungen stark zu machen. Konkret heißt dass, dass die Gesetzesentwürfe zur Tierhaltungskennzeichnung und zum Ordnungsrecht rasch nachgebessert werden und in diesem Zuge auch die Sauenhaltung mitaufgenommen werden muss. Auf diesen Betrieben sind die anzugehenden Veränderungen am gravierendsten.
Gleichzeitig bleibt es Verbrauchertäuschung, wenn das halbe Schweineleben in der Tierhaltungskennzeichnung nicht auftaucht. Alle schweinehaltenden Betriebe brauchen hinsichtlich der Tierwohlkriterien mehr Praxisnähe, Verlässlichkeit und Klarheit. Für die Förderung, für die es in den Entwürfen des Bundesprogramms Vorschläge gibt, muss dringend Planungssicherheit geschaffen werden.
Das heißt, es braucht langfristige Verträge. Die Borchert-Kommission hat 20 Jahre vorgeschlagen, davon ist der derzeitige Entwurf meilenweit entfernt. Das im Entwurf des Bundesprogramms betriebliche Förderobergrenzen eingeführt werden sollen und damit bäuerliche und kleiner strukturierte Betriebe gestärkt werden, begrüßt die AbL und sie fordert die Agrarminister/-innen auf, das zu unterstützen.
Ebenso muss ein Umgang mit Auslandsware und Downgrading gefunden werden. Zudem bräuchte es ein gezieltes Beratungsprogramm, damit die Betriebe mit einem so grundlegenden Umbau vor Ort nicht alleine gelassen werden. Außerdem fordert die AbL die Agrarminister:innen auf, sich für einen marktpolitischen Rahmen einzusetzen, damit Erzeuger:innen am Markt teilnehmen und faire Preise erwirtschaften können.“
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