Staatsminister Thomas Schmidt sieht bei der vom Bund geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erheblichen Änderungsbedarf. In einer Aktuellen Debatte im Sächsischen Landtag betonte der für das Bauwesen zuständige Minister heute (26. April 2023) in Dresden:
„Unsere Mammutaufgabe, die Klimaziele zu erreichen, bleibt nachvollziehbar, ist richtig und eint uns. Wir müssen es schaffen, den Energieverbrauch ohne Abstriche bei der Lebensqualität zu senken, Wohnraum innovativ und bezahlbar zu modernisieren und von fossilen Energieträgern in Zukunft wegzukommen.
Aber mit dem vorliegenden Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes setzt die Bundesregierung genau dieses Ansinnen aufs Spiel. Denn mit den hier ergriffenen Maßnahmen werden Ängste und Unmut auch unter den Menschen geschürt, deren Akzeptanz es zwingend braucht, um gemeinsam dem Klimawandel zu begegnen.
Die eigentlich positive Grundhaltung der Bürgerinnen und Bürger werden durch eine Politik der Brechstange und halb gare Verlautbarungen aus der Bundespolitik in den Medien aufs Spiel gesetzt. Am Ende muss die notwendige Wärmewende auch machbar sein.“
Der vorliegende Gesetzentwurf weise erhebliche Schwachstellen für die praktische Umsetzbarkeit auf, so der Minister. Diese Defizite betreffen überwiegend die Verpflichtungen zu Einbau, Austausch und Betrieb von Heizungsanlagen.
„Besonders ärgerlich ist die Situation dabei für die Menschen im ländlichen Raum. Sie können sich nicht mal auf die Wertsteigerung der eigenen Immobilie verlassen, um die Finanzierung einer teureren Heizung auszugleichen. Hier darf niemand das Gefühl haben, im Stich gelassen zu werden“, sagte der Minister.
Diese Mängel hat das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung in seiner Stellungnahme an die Bundesregierung bereits klar benannt. „Bei der Länderanhörung zum Gesetzentwurf haben wir uns konstruktiv-kritisch geäußert. Unrealistische Zeitvorgaben tragen in der Bevölkerung wesentlich zur Verunsicherung bei und gefährden die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz des Gesetzentwurfes.
Mein Haus wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Fristen sowie Übergangs- und Ausnahmeregelungen überarbeitet werden. Wir müssen uns an ökologischen Zielen orientieren, das ist völlig klar. Pflichten sollten wir aber nur da einführen, wo auch Chancen auf Umsetzung bestehen und die Wege zu Klimaschutzzielen nicht zu starr vorschreiben.
Wunschträume des Bundes ersetzen keinen Faktencheck! Die neuen Maßnahmen müssen von Eigentümern, Mietern, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und nicht zuletzt von Handwerk und Baubranche auch zu bewerkstelligen sein. Die aktuellen Diskussionen sogar derjenigen, die den Gesetzesentwurf in Berlin regierungsseitig mitbeschlossen haben, zeigen, dass ein erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht“, so der Minister.
Schmidt versicherte, dass der Freistaat Sachsen über das noch ausstehende Bundesratsverfahren zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes seine Gestaltungsmöglichkeiten durch Änderungsanträge vollumfänglich nutzen wird.
„Die Technologieoffenheit ist für uns von zentraler Bedeutung. Nur in einem Wettstreit der besten Ideen in einem offenen Innovationsprozess ergeben sich die besten Lösungen für klimafreundliches Bauen und Sanieren. Das Augenmerk meines Hauses liegt außerdem auf der Einkommens- und Vermögenssituation der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat, der Zustand des Wohnungsbestands sowie der Anzahl der Wohnungen, der Altersstruktur der Eigentümer und der Umsetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen durch das Handwerk“, so der Staatsminister.
Der Freistaat Sachsen habe kaum eigene Gestaltungsspielräume durch das kleinteilige Mikromanagement des Bundes und der Europäischen Union. Die Zuständigkeiten liegen hier klar auf europäischer und nationaler Ebene.
„Unsere Hausaufgaben in Sachsen haben wir bereits gemacht: Die Förderung des preiswerten Mietwohnungsbaus haben wir auf die Modernisierung und Sanierung von Bestandsgebäuden fokussiert – mit einem besonderen Baustein zur energetischen Sanierung und mit besonders hohen Fördersätzen. Die Neufassung der Förderrichtlinie ‚Preisgünstiger Mietwohnraum‘ wird zurzeit mit den anderen Ressorts abgestimmt und soll Ende Mai, Anfang Juni 2023 in Kraft treten“, so Schmidt.
Zu den Plänen der Europäischen Union für klimaneutrale Gebäude bis zum Jahr 2050 betonte Minister Schmidt: „Das sind extrem anspruchsvolle Ziele. Wie sie finanziert und umgesetzt werden sollen, ist unklar. Unsere Skepsis habe ich gegenüber der Bundesbauministerin und in Brüssel bereits geäußert. Jetzt bleibt uns nur abzuwarten, was die Einigung im Trilog zwischen Europäischer Kommission, Europaparlament und dem Rat bringen wird.“
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