Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 4. April 2023 den Doppelhaushalt des Landkreises Nordsachsen für 2023 und 2024 unter Auflagen genehmigt. Damit kann der Landkreis auch neue Kredite in Höhe von rund 11,16 Millionen Euro in 2023 und in Höhe von 5,16 Millionen Euro in 2024 aufnehmen.
Zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ sind unter bestimmten Bedingungen weitere Kredite in Höhe von maximal 750.000 Euro je Haushaltsjahr möglich.
Der Haushaltsplan 2023 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 355 Millionen Euro, im Jahr 2024 sind es rund 373 Millionen Euro. Investive Auszahlungen sind im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von circa 37,5 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfällt ein Betrag in Höhe von rund 15,7 Millionen Euro auf den Neubau des Förderschulcampus in Delitzsch.
Für das Haushaltsjahr 2024 sind investive Auszahlungen in Höhe von rund 46,4 Millionen Euro veranschlagt. Davon fließt ein Großteil der Mittel in den Breitbandausbau.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 34,49 Prozent und bleibt damit auf dem Niveau der Vorjahre. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Haushaltsausgleich des Landkreises Nordsachsen kann 2023 und 2024 nur unter Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung des Freistaats Sachsen erreicht werden, die zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise erlassen wurde. Aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises ergeben sich jedoch deutliche Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit.
Dem Landkreis ist es nicht möglich, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Daher ist er zur Aufnahme von Krediten gezwungen, um den nicht durch Fördermittel gedeckten Finanzbedarf abzusichern. Auch im Finanzplanungszeitraum von 2025 bis 2027 rechnet der Landkreis aktuell mit weiteren Kreditaufnahmen und muss dauerhaft Kassenkredite in Anspruch nehmen.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung des Haushalts, speziell die geplanten Kreditaufnahmen, mit Auflagen versehen. Der Landkreis Nordsachsen muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um das drohende Haushaltsdefizit abzuwenden und den Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum sicherzustellen.
Dabei ist zu prüfen, ob gegebenenfalls auch Ausgaben für nicht zwingend notwendige Aufwendungen und Auszahlungen gesperrt werden müssen. Der Landkreis muss ebenfalls abwägen, inwieweit eine Erhöhung der Kreisumlage zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beitragen kann.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der kreislichen Finanzen muss der Landkreis Nordsachsen im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen zum Stand der Auflagenerfüllung Stellung nehmen.
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