Am 16. März fand im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Dialog – Recht – Politik“ des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) eine Gesprächsrunde zum Thema „Keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst – Wie sich Rechtsstaat und Demokratie gegen Extremistinnen und Extremisten wappnen können“ statt.
An dem Gesprächsformat in der Landesvertretung Sachsens in Berlin nahmen Justizministerin Katja Meier, Justizsenatorin Dr. Lena Kreck, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Konstantin von Notz und Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig sowie Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes Dr. Andreas Stadler teil. Die Runde wurde von Dr. Ulf Buermeier, LL.M., Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. und einer der beiden Köpfe des renommierten Podcasts „Lage der Nation“ moderiert.
Seit der letzten Bundestagswahl kommt es zu einer intensiven rechtspolitischen Debatte, ob es Abgeordneten nach Beendigung ihres Mandats gestattet sein muss, ohne weiteres in den öffentlichen Dienst zurückzukehren, wenn im Zuge ihrer politischen Arbeit große Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen sind. Der Rechtsstaat wird hier in der Pflicht gesehen, konsequent ‘durchzugreifen’ – ohne dass freilich ein Konsens darüber herrscht, was hierunter zu verstehen ist. Zugleich wurde die Debatte anhand verschiedener Beispiele hitzig und intensiv geführt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich trotz unterschiedlicher Akzente darüber einig, dass der Staatsdienst und insbesondere unsere rechtsstaatlichen Institutionen hinreichenden Schutz vor Verfassungsfeinden benötigen.
Justizministerin Katja Meier: „Meine Erfahrungen in Sachsen haben mir verdeutlicht, dass wir uns keine Passivität bei diesem Thema leisten können. Wir brauchen klarere gesetzliche Rahmen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie und insbesondere unseren Rechtsstaat müssen geschützt werden. Mit Blick auf die Justiz müssen jedoch die richterliche Unabhängigkeit und die freiheitlichen sowie demokratischen Grundwerte unseres Grundgesetzes stets Maßgabe beim Schutz vor Verfassungsfeinden sein.“
Bundestagsabgeordneter Dr. Konstantin von Notz betonte ebenfalls: „Vor dem Hintergrund unserer Geschichte sind die richterliche Unabhängigkeit und der grundrechtlich verbriefte Meinungspluralismus hohe Güter. Unser Rechtsstaat sollte jedoch nicht naiv sondern wehrhaft sein. Daher brauchen wir zum Schutz unseres Rechtsstaats und der Justiz eine Anpassung des rechtlichen Instrumentenkastens mit Augenmaß.“
Im Bewusstsein der Problematik hatte das SMJusDEG bereits im November vergangenen Jahres einen umfassenden Maßnahmenplan für ein entschlossenes Vorgehen gegen Extremistinnen und Extremisten im öffentlichen Dienst vorgelegt. Der Katalog schlägt punktuelle gesetzliche Änderungen auf Bundes- und Landesebene vor. Dazu gehören unter anderem Reformen des Disziplinarrechts, des Deutschen Richtergesetzes, des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes oder der sächsischen Justizgesetze.
Justizministerin Katja Meier betonte: „Mit unserem Maßnahmenkatalog für ein entschiedenes Vorgehen gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst schlagen wir konkrete gesetzliche Schritte auf Bundes- und Landesebene vor, die unsere staatlichen Institutionen und insbesondere die Justiz resilienter gegen Extremistinnen und Extremisten machen sollen.
Unsere Vorschläge haben eine rechtspolitische, aber auch gesamtgesellschaftliche Debatte darüber losgetreten wie der Rechtsstaat mit ehemaligen Abgeordneten umgehen soll, die sich verfassungsfeindlich betätigt haben und dann als Beamtinnen oder Richter eine Rückkehr in sensible Bereiche des öffentlichen Dienstes anstreben.“
Justizsenatorin Dr. Lena Kreck griff die Vorschläge aus Sachsen auf und hob hervor: „Wir brauchen auch Zuversicht und Mut auf dem Weg zu einem resilienteren Rechtsstaat. Daher begrüße ich die Vorschläge aus Sachsen, die sich genau dieser Herausforderung annehmen. Neben den richtigen Instrumenten und Verfahren brauchen wir aber auch eine gesellschaftliche Sensibilität, auch in der Justiz und Verwaltung, mit Blick auf die Decodierung von Extremismus.“
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