Vor zwei Jahren wurde im Stadtrat der Antrag unserer Fraktion beschlossen, das Jahrtausendfeld als wertvolle Brachfläche kooperativ mit der Stadtgesellschaft zu entwickeln. Bis Ende 2022 sollte per Bebauungsplan eine angemessene städtebauliche Lösung gefunden werden. Der B-Plan-Ausarbeitung sollte explizit ein Dialogverfahren vorgeschaltet werden, damit alle relevanten Stadtteilakteurinnen und -akteure ihre Vorstellungen für die Zukunft dieses wertvollen „Möglichkeitsraums“ einbringen können.
Das ist auch zwingend notwendig, denn aus der Lage an der Nahtstelle zwischen der homogenen Blockstruktur des 19. Jahrhunderts entlang der Karl-Heine-Straße, dem Freiraumsystem des Karl-Heine-Kanals und den eher großmaßstäblichen, heute neu genutzten Baukörpern des ehemaligen Industriegebietes ergeben sich erhebliche städtebauliche Fragestellungen.
Dr. Volker Külow, im Stadtbezirk Alt-West gewählter Stadtrat der Linksfraktion: „Leider hat die Verwaltung seit dem Februar 2021 den Stadtratsbeschluss durch Nichtstun faktisch torpediert. In Beantwortung meiner mündlichen Nachfrage in der Ratsversammlung am 14. Dezember 2022 erklärte der zuständige Bürgermeister und Beigeordnete, Herr Thomas Dienberg, wörtlich, dass er „mehrere Gespräche zur Person mit dem Eigentümer (des Jahrtausendfelds V.K.) geführt“ habe, dieser aber den angebotenen „Dialog (…) nicht will“.
Damit wurde öffentlich durch die Stadtverwaltung erklärt, dass ausschließlich die Eigentümerin des Jahrtausendfeldes die Verantwortung dafür trägt, dass es zwei Jahre Stillstand bei der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses gegeben hat. Gesetzliche Vertreter der Eigentümerin bestreiten allerdings vehement, dass es entsprechende Gespräche mit ihnen zur Umsetzung des o.g. Stadtratsbeschlusses gegeben habe.
Wir haben deshalb eine Anfrage gestellt (https://gleft.de/57M) und wollen explizit in der Stadtratssitzung am 15. März 2023 vom Oberbürgermeister wissen, wann ein derartiger Dialog konkret stattgefunden und zu welchem Ergebnis dieser geführt hat. Insbesondere fragen wir den OBM, ob er angesichts des offenkundigen Widerspruchs zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegend des Verdachts eines Dienstvergehens durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben zur Aufgabenerfüllung der Verwaltung gegenüber dem Stadtrat sieht und falls ja, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
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