Vor zwei Jahren wurde im Stadtrat der Antrag unserer Fraktion beschlossen, das Jahrtausendfeld als wertvolle Brachflรคche kooperativ mit der Stadtgesellschaft zu entwickeln. Bis Ende 2022 sollte per Bebauungsplan eine angemessene stรคdtebauliche Lรถsung gefunden werden. Der B-Plan-Ausarbeitung sollte explizit ein Dialogverfahren vorgeschaltet werden, damit alle relevanten Stadtteilakteurinnen und -akteure ihre Vorstellungen fรผr die Zukunft dieses wertvollen โMรถglichkeitsraumsโ einbringen kรถnnen.
Das ist auch zwingend notwendig, denn aus der Lage an der Nahtstelle zwischen der homogenen Blockstruktur des 19. Jahrhunderts entlang der Karl-Heine-Straรe, dem Freiraumsystem des Karl-Heine-Kanals und den eher groรmaรstรคblichen, heute neu genutzten Baukรถrpern des ehemaligen Industriegebietes ergeben sich erhebliche stรคdtebauliche Fragestellungen.
Dr. Volker Kรผlow, im Stadtbezirk Alt-West gewรคhlter Stadtrat der Linksfraktion: โLeider hat die Verwaltung seit dem Februar 2021 den Stadtratsbeschluss durch Nichtstun faktisch torpediert. In Beantwortung meiner mรผndlichen Nachfrage in der Ratsversammlung am 14. Dezember 2022 erklรคrte der zustรคndige Bรผrgermeister und Beigeordnete, Herr Thomas Dienberg, wรถrtlich, dass er โmehrere Gesprรคche zur Person mit dem Eigentรผmer (des Jahrtausendfelds V.K.) gefรผhrtโ habe, dieser aber den angebotenen โDialog (โฆ) nicht willโ.
Damit wurde รถffentlich durch die Stadtverwaltung erklรคrt, dass ausschlieรlich die Eigentรผmerin des Jahrtausendfeldes die Verantwortung dafรผr trรคgt, dass es zwei Jahre Stillstand bei der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses gegeben hat. Gesetzliche Vertreter der Eigentรผmerin bestreiten allerdings vehement, dass es entsprechende Gesprรคche mit ihnen zur Umsetzung des o.g. Stadtratsbeschlusses gegeben habe.
Wir haben deshalb eine Anfrage gestellt (https://gleft.de/57M) und wollen explizit in der Stadtratssitzung am 15. Mรคrz 2023 vom Oberbรผrgermeister wissen, wann ein derartiger Dialog konkret stattgefunden und zu welchem Ergebnis dieser gefรผhrt hat. Insbesondere fragen wir den OBM, ob er angesichts des offenkundigen Widerspruchs zureichende tatsรคchliche Anhaltspunkte fรผr das Vorliegend des Verdachts eines Dienstvergehens durch unrichtige und/oder unvollstรคndige Angaben zur Aufgabenerfรผllung der Verwaltung gegenรผber dem Stadtrat sieht und falls ja, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
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